02.06.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union wird je nach Ausstiegsszenario eine deutliche Lücke in den EU-Haushalt reißen und insbesondere für Deutschland als größtem Nettozahler mit Mehrkosten verbunden sein
Auf unterschiedliche Experten-Einschätzungen stößt der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung "zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises"
02.06.17 - EU-DSGVO und die Datenanalyse im IoT
In welchem Ausmaß tangieren die Anforderungen der demnächst in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung das Internet der Dinge beziehungsweise die Realität einer bereits hochgradig vernetzten Welt? Und welche Folgen hat das für den Umgang mit Daten und ihrer Analyse? Dazu ein kurzer Kommentar von Adam Brown, Manager Security Solutions bei Synopsys. "Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) betrifft sämtliche Unternehmen und Organisationen, die mit den Daten natürlicher Personen innerhalb der EU umgehen. Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten; zum Schutz dieser Daten innerhalb der EU, aber auch um den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten.
02.06.17 - eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis: Künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet
Auf unterschiedliche Experten-Einschätzungen stößt der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung "zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises". Dies wurde bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses deutlich. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises leichter anwendbar werden. Dazu sieht ihr Gesetzentwurf vor, dass die sogenannte eID-Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis künftig bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet wird. Dies soll die eID-Funktion schneller verbreiten und dadurch einen Anreiz für Behörden und Unternehmen schaffen, mehr Anwendungen bereit zu stellen.
02.06.17 - Brexit: EU habe bei einem "Harten Brexit" keine rechtliche Handhabe, ausstehende Zahlungen von Großbritannien einzufordern
Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union wird je nach Ausstiegsszenario eine deutliche Lücke in den EU-Haushalt reißen und insbesondere für Deutschland als größtem Nettozahler mit Mehrkosten verbunden sein. Zu dieser Einschätzung kamen am Montagnachmittag zahlreiche Experten in einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses. Sollten die Verhandlungen zu einem Austritt ohne Abkommen führen ("Harter Brexit"), fänden die EU-Verträge keine Anwendung mehr auf Großbritannien, warnte Peter Becker von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Die EU habe dann keine rechtliche Handhabe, ausstehende Zahlungen einzufordern. Die durch das Ausscheiden Großbritanniens entstehende strukturelle Lücke im EU-Haushalt könne sich nur verringern, wenn die Briten sich weiter finanziell an einzelnen EU-Programmen oder -Agenturen beteiligen würden.
02.06.17 - Drogerie-Markt: Bundeskartellamt gibt Kooperation Edeka/Budnikowsky frei
Das Bundeskartellamt hat die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Edeka und Budnikowsky freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Bei der Bewertung von Fusionen im Einzelhandelsbereich müssen wir stets sowohl die Wettbewerbsverhältnisse auf der Einkaufsseite als auch die betroffenen Absatzmärkte untersuchen. Bei der Beschaffung von Drogeriemarktartikeln liegen die beiden Unternehmen sortimentsübergreifend insgesamt unter 15 Prozent Marktanteil in Deutschland, wobei der Zuwachs durch Budnikowsky sehr gering ausfällt. Auf der Absatzseite werden in Hamburg zwar deutlich höhere Marktanteile erzielt. Budnikowsky ist dort aber zunehmend scharfem Wettbewerb vor allem durch die im übrigen Bundesgebiet führenden Unternehmen dm und Rossmann ausgesetzt.
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