04.05.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Geldbuße in Höhe von 30 Mio. Euro gegen die Dirk Rossmann GmbH verhängt und damit die vom Bundeskartellamt am 23. Dezember 2015 verhängte Geldbuße deutlich erhöht
Kritik an der Informationspolitik der Deutschen Bundesregierung zu dem jüngsten Cyberangriff auf das Regierungsnetzwerk IVBB wurde während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur laut
04.05.18 - Vertikale Preisbindung - OLG Düsseldorf erhöht Geldbuße gegen Rossmann
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Geldbuße in Höhe von 30 Mio. Euro gegen die Dirk Rossmann GmbH verhängt und damit die vom Bundeskartellamt am 23. Dezember 2015 verhängte Geldbuße deutlich erhöht. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren wegen vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee damals mit einer Geldbuße in Höhe von 5,25 Mio. Euro gegen die Dirk Rossmann GmbH abgeschlossen. Dieses Verfahren war Teil eines größeren Verfahrenskomplexes, in dem das Bundeskartellamt dem Verdacht verbotener Ladenpreisbindung durch Markenhersteller und Einzelhandelsunternehmen (Lebensmitteleinzelhändler und Drogerieunternehmen) nachgegangen ist. Insgesamt hat das Bundeskartellamt in diesem Verfahrenskomplex Geldbußen gegen 27 Unternehmen in Höhe von 260,5 Mio. Euro verhängt.
04.05.18 - Durch die Presseveröffentlichungen, die nicht vom BMI initiiert worden seien, sei der Gegner informiert worden, sagte der BMI-Vertreter
Kritik an der Informationspolitik der Deutschen Bundesregierung zu dem jüngsten Cyberangriff auf das Regierungsnetzwerk IVBB wurde während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur laut. Es dürfe nicht sein, dass die Abgeordneten des Bundestages erst durch Pressemeldungen auf den Vorfall aufmerksam gemacht würden, kritisierten mehrere Ausschussmitglieder. Ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärte die ausgebliebene Information an den Bundestag und an die nicht von dem Angriff betroffenen Ministerien mit ermittlungstaktischen Gründen. Erste Hinweise auf eine Infektion habe es Mitte Dezember 2017 gegeben, sagte der BMI-Vertreter.
04.05.18 - Netzsperren durch Novellierung der CPC-Verordnung
Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob mit einer Novellierung einer EU-Verbraucherschutzverordnung Netzsperren einhergehen könnten. In einer Kleinen Anfrage fragen die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung damit übereinstimme, dass diese Verordnung Netzsperren in Deutschland einführt beziehungsweise Deutschland verpflichtet, Netzsperren einzuführen und so die freie Abrufbarkeit von Websites aus dem Internet technisch zu verhindern. Ferner möchten sie wissen, welche Maßnahmen die Deutsche Bundesregierung ergreift, damit die Infrastruktur nicht für Zensurmaßnahmen verwendet wird, und ob sie plant, die in der Verordnung für grenzüberschreitende Verstöße vorgesehenen Maßnahmen auch für rein innerstaatliche Sachverhalte für anwendbar zu erklären.
04.05.18 - Wie viele Kfz-Rückrufe sind nach Einschätzung der Deutschen Bundesregierung primär auf Gründe der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes zurückzuführen?
Im Jahre 2017 wurden keine Bußgelder gegen Fahrzeughersteller festgesetzt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Laut der Antwort wurden zum Jahresende 2017 zwei Verfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, das sich mit dem Import von US-Fahrzeugen befasst. "Da es sich um laufende Verfahren handelt, können weitergehende Informationen nicht genannt werden", schreibt die Regierung.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
03.05.18 - Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
03.05.18 - Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
03.05.18 - Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017
03.05.18 - Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>