03.05.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen



03.05.18 - Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen. Zu den Zeitungstiteln der Mediengruppe Frankfurt gehören die "Frankfurter Neue Presse" und die "Frankfurter Rundschau". Erworben werden soll auch das Anzeigenblatt "Mix am Mittwoch". Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen. Derzeit verfügt die FAZ-Gruppe in Frankfurt mit den drei Titeln "Frankfurter Neue Presse", "Frankfurter Rundschau" und der Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über ein Monopol. Nach dem Zusammenschluss werden "Frankfurter Neue Presse" und "Frankfurter Rundschau" im Wettbewerb zur Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" stehen und die Leser können zwischen zwei voneinander unabhängigen Mediengruppen auswählen."

03.05.18 - Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
Im vergangenen Jahr ist eine Weisung des Bundesfinanzministeriums zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen im Zusammenhang mit Cum/Ex-Steuerverfahren erfolgt. Die Weisung sei an die Finanzbehörde Hamburg gegangen, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Dass laufende Festsetzungsverfahren aufgrund von Verjährungsfristen nicht zu Ende geführt beziehungsweise Steuerfestsetzungsverfahren von vornherein nicht aufgenommen worden seien, sei nicht bekannt, schreibt die Regierung weiter.

03.05.18 - Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Kontrolle von Mindestlöhnen 2017
Im vergangenen Jahr sind 52.209 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geprüft worden. Das waren erheblich mehr als 2016, als 40.374 Arbeitgeber geprüft worden seien, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die FKS habe insgesamt 134.045 Ermittlungsverfahren (2016: 126.315) eingeleitet, davon 2.518 wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (2016: 1 651), 2.102 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne (2016: 1.782) und 116 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze (2016: 113). Insgesamt 64,4 Millionen Euro Geldbußen wurden festgesetzt. 2016 waren es 48,7 Millionen Euro gewesen.

03.05.18 - Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen
Die Fraktion Die Linke will die soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen verbessern. In einem Antrag verlangt sie deshalb von der Bundesregierung, ein entsprechendes Maßnahmenpaket sowie einen Gesetzentwurf vorzulegen. Unter anderem verlangen die Linken ein Ende von Scheinwerkverträgen, indem die Beweislast, ob ein Vertrag rechtmäßig ist, dem Auftraggeber zugewiesen wird. Außerdem sollen alle bisher nicht abgesicherten Selbstständigen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente einbezogen werden, die Mindestbeitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung gesenkt und die Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen geöffnet werden.


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