12.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU hat seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien in ihrem Amtsblatt veröffentlicht
Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen



12.10.18 - Geldwäscheaufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäsche-Regelungen
Das Gesamtvolumen der Geldwäsche in Deutschland soll sich zwischen 50 und 100 Milliarden Euro jährlich belaufen. Dies berichtet die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke unter Berufung auf Studien. Zur Aufgliederung nach Sektoren, Branchen und Jahren würden keine Informationen vorliegen, so die Regierung. Die Eindämmung von Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Effektive staatliche Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind daher unverzichtbar für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung.

12.10.18 - EU: Seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien erlassen
Die EU hat seit dem 1. Oktober 2013 insgesamt 271 Richtlinien in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Zu weiteren Details über Rechtsakte von EU-Seite verweist die Deutsche Bundesregierung auf entsprechende regelmäßige Veröffentlichungen von EU-Seite. In keinem Verfahren sei die Bundesregierung entscheidend von vorherigen Stellungnahmen des Bundestages abgewichen.

12.10.18 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
Die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal sollen künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register gespeichert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er ermögliche das Umsetzen von Anforderungen an das Register, die in einer Gesetzesänderung von 2016 formuliert worden seien, heißt es darin. Insgesamt sollen mit dem Gesetz nicht nur maßgebliche Prozesse digitalisiert werden, sondern auch durch die Bündelung und Neustrukturierung Vorschriften vereinfacht werden und Regelungen leichter und unkomplizierter nachvollziehbar. Weil außerdem klar bundesweit geregelt ist, wer per Definition zum "Wachpersonal" gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung zudem mit Kosteneinsparungen. Mehrfachüberprüfungen würden nun überflüssig.

12.10.18 - Griff in die Kasse: Kündigung nach Videoüberwachung
Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Die Klägerin war in einem vormals von dem Beklagten betriebenen Tabak- und Zeitschriftenhandel mit angeschlossener Lottoannahmestelle tätig. Dort hatte der Beklagte eine offene Videoüberwachung installiert. Mit den Aufzeichnungen wollte er sein Eigentum vor Straftaten sowohl von Kunden als auch von eigenen Arbeitnehmern schützen.


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