23.05.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar
In Deutschland und Europa ist die Werbung für Arzneimittel an Auflagen gebunden



23.05.18 - Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt
Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. In der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es: "Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen." Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

23.05.18 - Werbung für Kinderarzneimittel: Einzelne Hersteller von frei verkäuflichen Arzneimitteln und Medizinprodukten sprechen in ihren Werbekampagnen gezielt Eltern an
In Deutschland und Europa ist die Werbung für Arzneimittel an Auflagen gebunden. Auf nationaler Ebene gelten die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), auf europäischer Ebene einschlägige EU-Richtlinien, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt. Die Vorschriften gelten auch für Kinderarzneimittel. Das HWG enthält den Angaben zufolge eine Aufzählung von unzulässiger Publikumswerbung für Arzneimittel. Demnach ist etwa irreführende Werbung unzulässig, die insbesondere dann vorliege, wenn fälschlich der Eindruck erweckt werde, dass bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen einträten.

23.05.18 - Die vorläufige Anwendung von CETA: Die Bundesregierung hat noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) thematisiert eine Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Teile des Abkommens werden seit September 2017 vorläufig angewendet. Aufgrund der Kürze dieses Zeitraums seien verlässliche Daten, aus denen sich konkrete Aussagen ableiten ließen, kaum möglich, argumentiert die Bundesregierung. Manche Verfahren seien außerdem noch nicht in Gang gesetzt - etwa rund um die umstrittenen Streitbeilegungsmaßnahmen. Die Bundesregierung habe auch noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht.

23.05.18 - Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht
Eine für die Praxis der Besteuerung von Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht bedeutsame Rechtsfrage hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29. November 2017 I R 58/15 beantwortet. So kann nicht nur eine "gewerbliche", sondern auch eine vermögensverwaltend tätige, aber i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) "gewerblich geprägte" inländische Kommanditgesellschaft (KG) ihren ausländischen Gesellschaftern (hier: chilenische Kapitalgesellschaften) eine inländische Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.V.m. § 2 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG -) vermitteln.


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