14.08.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission im Juni auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eröffnet
Jetzt gelten EU-weit die neuen Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten



14.08.19 - EU-Vorschriften über das Recycling von Schiffen nicht vollständig umgesetzt
Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission im Juni auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Zum einen haben aus Sicht der Kommission Deutschland und acht weitere Länder die EU-Vorschriften über das Recycling von Schiffen nicht vollständig umgesetzt. Zum anderen hat die Kommission alle 28 EU-Staaten aufgefordert, im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie ihre "einheitlichen Ansprechpartner" zu verbessern und nutzerfreundliche Anlaufstellen für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe einzurichten. In beiden Fällen hat die Kommission sogenannte Aufforderungsschreiben verschickt, die erste Stufe der insgesamt höchstens dreistufigen Verfahren. Deutschland und die anderen Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.

14.08.19 - EU-Leitfaden hilft Unternehmen bei Verarbeitung nicht personenbezogener Daten
Jetzt gelten EU-weit die neuen Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten. Sie ermöglichen es, Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Beschränkungen zu speichern und zu verarbeiten. Wie diese neuen Vorschriften im Zusammenwirken mit den EU-Datenschutzvorschriften angewendet werden müssen, hat die EU-Kommission in einem Leitfaden erläutert. Die Leitlinien sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anwendung helfen. "Die veröffentlichten Leitlinien schaffen nun vollständige Klarheit darüber, wie der freie Verkehr nicht personenbezogener Daten auf der Basis unserer strengen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten ablaufen kann", sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip. "Bis 2025 dürfte die Datenwirtschaft 5,4 Prozent des BIP der EU-27 generieren, was 544 Mrd. Euro entspricht. Dieses riesige Potenzial ist jedoch begrenzt, wenn Daten nicht frei zirkulieren können. Durch die Beseitigung von Datenlokalisierungsauflagen geben wir mehr Menschen und Unternehmen die Möglichkeit, Daten und deren Potenzial optimal zu nutzen."

14.08.19 - Fusionskontrolle: Kommission untersagt geplanten Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp
Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt. Der Zusammenschluss hätte eine Einschränkung des Wettbewerbs und einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten bewirkt. Die beteiligten Unternehmen haben keine geeigneten Abhilfemaßnahmen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. "Stahl ist ein wichtiger Ausgangsstoff für viele Dinge des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittelkonserven und Autos. Millionen von Menschen in Europa arbeiten in den einschlägigen Sektoren und die dort tätigen Unternehmen sind auf wettbewerbsfähige Stahlpreise angewiesen, um ihre Erzeugnisse weltweit absetzen zu können. Da keine Abhilfemaßnahmen angeboten wurden, die geeignet gewesen wären, unsere schwerwiegenden Wettbewerbsbedenken zu zerstreuen, hätte der Zusammenschluss zwischen Tata Steel und ThyssenKrupp zu einem Anstieg der Preise geführt", so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "Daher haben wir den Zusammenschluss untersagt, um ernsthaften Schaden von europäischen Industriekunden und Verbrauchern abzuwenden."


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