09.01.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen wird
09.01.20 - Perspektivisch ist mit einer Zunahme an Betrugs- beziehungsweise Gesundheitsdelikten zu rechnen
Wie sich die Zahl von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen. Die Fragesteller beziehen sich auf einen Medienbericht, dem zufolge im deutschen Pflegesystem seit Jahren Wirtschaftskriminalität in einem enormen Ausmaß und unter Gefährdung pflegebedürftiger Menschen stattfindet.
09.01.20 - Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel
Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit den Stimmen der CDU /CSU und der SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Ausschussfassung angenommen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen.
09.01.20 - Klage der EU-Kommission wegen Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen wird. Die Deutsche Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung im Paragraph 24 des Umsatzsteuergesetzes zur Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Durchschnittssätzen mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Ansicht habe sie in mehreren Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission dargelegt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
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