15.03.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zu der Kooperation der Auskunftei SCHUFA mit dem Telefonanbieter Telefonica/O2 keine Erkenntnisse vor, die über die hierzu veröffentlichten Pressemeldungen hinausgehen.
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund sechs Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Straßenkanalguss und deren Verantwortliche wegen Preis- und Rabattabsprachen sowie einer Absprache zur Aufteilung zweier Großaufträge verhängt.
15.03.21 - Bitkom zur Debatte um die Kontensperrung in sozialen Medien
Zur jüngsten Debatte um die Sperrung der Nutzerkonten des US-Präsidenten Donald Trump in mehreren sozialen Medien erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Wir wundern uns über die sehr grundsätzliche Kritik der Bundesregierung an der Sperrung der Accounts Donald Trumps durch einige große Plattformen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine 180-Grad-Wende in ihrer Politik gegen Hassrede und strafwürdige Inhalte im Internet. Mit dem NetzDG hat die Bundesregierung erst kürzlich die Betreiber großer Plattformen wie Twitter, Facebook und Youtube gesetzlich verpflichtet, aktiv, eigenständig und ohne weitere Aufforderung durch Gerichte oder Behörden einzugreifen, wenn sie strafbare Inhalte auf ihren Plattformen entdecken."
15.03.21 - Bußgelder wegen Preisabsprachen gegen Hersteller von Straßenkanalguss
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund sechs Mio. Euro gegen zwei Hersteller von Straßenkanalguss und deren Verantwortliche wegen Preis- und Rabattabsprachen sowie einer Absprache zur Aufteilung zweier Großaufträge verhängt. Als Straßenkanalguss werden Produkte wie Schachtabdeckungen und Aufsätze für Straßenabläufe bezeichnet, die aus Gusseisen bzw. aus Beton-Guss bestehen. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG, Rahden, und die Hydrotec Technologies AG, Wildeshausen.
15.03.21 - Durchleuchtung von Finanzdaten durch Auskunfteien
Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zu der Kooperation der Auskunftei SCHUFA mit dem Telefonanbieter Telefonica/O2 keine Erkenntnisse vor, die über die hierzu veröffentlichten Pressemeldungen hinausgehen. Die Prüfung und rechtliche Bewertung dieser Kooperation und der Verarbeitung von Daten obliege den dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25263). Die Speicherung von Positivdaten aus Kontoauszügen beträfe einen besonders sensiblen Bereich, da in den Kontodaten viele persönliche Informationen über den Kontoinhaber enthalten sind, heißt es weiter in der Antwort. Die zuständigen Aufsichtsbehörden würden dies im Rahmen ihrer Prüfung entsprechend berücksichtigen.
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