16.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden.
Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite (NPL) vorgestellt.
16.02.21 - EU-Kommission stellt Digital Services Act Package vor
Mitte Dezember des letzten Jahres stellte die EU-Kommission das Digital Services Act Package vor, einen neuen Rechtsrahmen für Online-Plattformen wie Google, Facebook & Co. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, sagte: "Ich begrüße, dass die Kommission nach 20 Jahren ein neues Regelwerk vorschlägt. Das war überfällig. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmen. Nur mit harten Regeln für monopolartige Plattformen können wir einen freien und fairen Wettbewerb ermöglichen, Fake News und Hate-Speech wirksam bekämpfen und unsere Werte schützen."
16.02.21 - Bankenverband sieht EU-Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite zurückhaltend
Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite (NPL) vorgestellt. Dazu sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes: "Die Initiative der EU-Kommission, einem möglichen deutlichen Anstieg notleidender Kredite in den Bankbilanzen zu begegnen, ist richtig." Ob die jetzt vorgesehen Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen, sei allerdings fraglich. "Insbesondere die neu geplanten "Bad Banks" dürfen nicht dazu führen, dass Schulden vergemeinschaftet werden", betonte Ossig.
16.02.21 - Bundesregierung will Jugendschutz im Internet verbessern
Die Deutsche Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien verbessern. So sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vor. Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor.
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