20.10.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hält eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands der Financial Intelligence Unit (FIU) aus der Zeit vor der Überführung in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Wirecard Skandal für nicht erforderlich.
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt.



20.10.21 - Aktuelle Aufarbeitung des Wirecard-Skandals
Die Bundesregierung hält eine umfassende Auswertung des alten Datenbestands der Financial Intelligence Unit (FIU) aus der Zeit vor der Überführung in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums im Zusammenhang mit dem Wirecard Skandal für nicht erforderlich. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP. Wie aus der Antwort hervorgeht, wäre eine solche Auswertung technisch auch nicht möglich. Die FIU wurde 2017 vom Bundeskriminalamt (BKA) in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (BMF) überführt. Die Übergabe der Datensätze erfolgte der Antwort zufolge in Form strukturierter Daten mittels XML-Dateien. Eine valide Auswertung der Alt-Datenbestände des BKA sei regelmäßig nicht möglich, da die durch das BKA im XML-Format strukturiert übermittelten Daten wesentliche Informationen wie Sachverhaltsangaben nicht enthalten, schreibt die Bundesregierung. Ein Abgleich von Datenpunkten zum Erkennen von Bezügen zwischen diesen Meldungen und den aktuell im IT-Verfahren "goAML" gespeicherten Verdachtsmeldungen und Informationen, die seit Juni 2017 bei der FIU eingegangen sind, könne nicht automatisiert durchgeführt werden.

20.10.21 - Geldwäscheaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Instituten mit Freistellung nach § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes
Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fanden geldwäscherechtliche Sonderprüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur in Ausnahmefällen als Vor-Ort-Prüfung statt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Die Bundesregierung schreibt, die BaFin sei ihrem gesetzlichen Auftrag durch zielgerichtete Nutzung der Digitalisierung nachgekommen, um keine Prüfung ausfallen lassen zu müssen. Ab März 2020 habe die BaFin zunächst telefonisch geprüft und dann sehr schnell Remote-Lösungen entwickelt. In Ausnahmefällen sei vor Ort geprüft worden. Im Zuge der sich ändernden Pandemielage werde die BaFin wieder verstärkt von der Möglichkeit von Prüfungen vor Ort Gebrauch machen.

20.10.21 - Berichte über Mängel bei Geldwäschebekämpfung und interne Probleme bei der Deutschen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistunsaufsicht (BaFin) hat vor 2019 keine Geldwäsche-Sonderprüfung bei der Deutschen Handelsbank angeordnet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Wie die Bundesregierung ausführt, seien im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen die Geldwäschepräventionssysteme der Deutschen Handelsbank regelmäßig durch den Abschlussprüfer geprüft und die Ergebnisse der BaFin übermittelt worden. Die BaFin habe im November 2020 gegenüber der Deutschen Handelsbank eine Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen. Der Bank sei aufgegeben worden, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.


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