22.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Europäische Parlament hat endgültig grünes Licht für die bereits mit den EU-Regierungen vereinbarte Aktualisierung der EU-Vorschriften gegeben, die eine verpflichtende Mindest-Marktöffnung für die Nutzung von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr festlegen (Kleintransportern oder Lkw), die ohne Fahrer angemietet werden.
Eine neue Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) untersucht, welche Probleme Verbraucher mit Energieunternehmen haben. Die Auswertung von 150 Beispielfällen zeigt diverse Schwierigkeiten bei Kündigungen und Abrechnungen auf.



22.06.22 - Lockerung der Beschränkungen für grenzüberschreitende Lkw-Vermietung
Das Europäische Parlament hat endgültig grünes Licht für die bereits mit den EU-Regierungen vereinbarte Aktualisierung der EU-Vorschriften gegeben, die eine verpflichtende Mindest-Marktöffnung für die Nutzung von Fahrzeugen im Güterkraftverkehr festlegen (Kleintransportern oder Lkw), die ohne Fahrer angemietet werden. Das neue Gesetz wird die bestehenden Beschränkungen für die Anmietung dieser Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern lockern. Es wird Verkehrsunternehmen, Vermietungs- und Leasingfirmen ermöglichen, kurzfristige, saisonale oder vorübergehende Nachfragespitzen zu decken oder defekte oder beschädigte Fahrzeuge zu ersetzen. Sie wird auch einen Beitrag zu den Klimazielen der EU leisten, da Mietfahrzeuge tendenziell neuer als die Fahrzeuge einer durchschnittlichen Fahrzeugflotte und daher im Durchschnitt auch sicherer und weniger umweltbelastend sind.

22.06.22 - EU-Kodex für die elektronische Kommunikation: Europäische Kommission verklagt zehn Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat Spanien, Kroatien, Lettland, Litauen, Irland, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil sie den EU-Kodex für die elektronische Kommunikation noch immer nicht vollständig umgesetzt haben bzw. der Kommission nicht mitgeteilt haben, wie der EU-Kodex für die elektronische Kommunikation in ihren nationalen Rechtsvorschriften umgesetzt worden ist. Bei der Arbeit, zu Hause oder unterwegs – die europäischen Bürger erwarten eine schnelle und zuverlässige Internetanbindung. Der Kodex modernisiert das EU-Telekommunikationsrecht zum Nutzen der Verbraucher und der Unternehmen, denn er regt den Wettbewerb an, sorgt für Investitionen und stärkt den Binnenmarkt und die Verbraucherrechte. Nach Ablauf der Frist für die Umsetzung des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation, die am 21. Dezember 2020 endete, leitete die Kommission am 4. Februar 2021 jeweils mit einem Aufforderungsschreiben 24 Vertragsverletzungsverfahren ein.

22.06.22 - Problematische Geschäftspraktiken von Energieunternehmen
Eine neue Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) untersucht, welche Probleme Verbraucher mit Energieunternehmen haben. Die Auswertung von 150 Beispielfällen zeigt diverse Schwierigkeiten bei Kündigungen und Abrechnungen auf. Der vzbv fordert, die Marktaufsicht der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu verbessern. "Eine kleine Zahl von Energieversorgern fällt immer wieder mit problematischen Verhaltensweisen gegenüber ihren Kunden auf. Das verschärft gerade in der derzeitigen Energiekrise die Belastungen für die Verbraucher", sagt Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv. "Die Bundesregierung muss im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur endlich mehr Möglichkeiten erhält, solche unseriösen Geschäftspraktiken zu verhindern", so Engelke weiter. Ein wiederholt beobachtetes Verhalten bestimmter Anbieter ist es, durch Kunden ausgesprochene Sonderkündigungen infolge einer Preiserhöhung nicht zu akzeptieren.


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