06.06.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz.
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht.
06.06.24 - EU-Kommission genehmigt eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen
Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind. Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete Regelung bei der Kommission angemeldet, mit der i) Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und ii) Investitionen zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff oder durch aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen.
06.06.24 - Europäische Kommission zieht Bilanz zu den Energiewende-Dialogen mit Industrie und Sozialpartnern in der EU
Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt. Die Dialoge fanden unter dem Vorsitz von Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič statt. Die Bestandsaufnahme wird bei der nächsten Tagung des Europäischen Rates in die Beratungen der Staats- und Regierungschefs der EU zu den nächsten Schritten mit Blick auf die Energiewende in Europa einfließen.
06.06.24 - Fragen und Antworten zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen. Sie erlegt den einzelnen Hauseigentümern keine Renovierungspflicht auf. Innerhalb des gestärkten Rahmens werden Wohn- und Nichtwohngebäude unterschiedlich behandelt. Für Wohngebäude wird jeder Mitgliedstaat seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um seinen durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Die nationalen Maßnahmen müssen sicherstellen, dass mindestens 55 Prozent des Rückgangs des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz erreicht werden. Den Mitgliedstaaten steht es jedoch frei, zu entscheiden, welche Gebäude angestrebt werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.
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