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Geheime Online-Durchsuchung: Bayern wird aktiv


Bayerns Justizministerin Beate Merk bringt Gesetz zur Online-Durchsuchung in den Bundesrat ein
"Wir brauchen wir Online-Durchsuchung, um mit gefährlichen Straftätern Schritt halten zu können"


(16.06.08) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat am Freitag letzter Woche einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der erstmals eine Online-Durchsuchung auch zum Zweck der Strafverfolgung vorsieht.

"Unsere Strafverfolgungsbehörden sind längst nicht mehr in der Lage, bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerster Delikte der organisierten Kriminalität mit den technischen Raffinessen der Verbrecher Schritt zu halten", sagte Ministerin Merk bei ihrer Rede im Bundesrat in Berlin. "In meinen Augen ist das ein Unding. Zumal unser höchstes deutsches Gericht ausdrücklich die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung auch zu Zwecken der Strafverfolgung anerkennt."

"Das bedeutet natürlich nicht, dass der Gesetzgeber quasi einen Freifahrschein in die Hand bekommen hat", sagte Merk weiter. "Im Gegenteil: Die Online-Durchsuchung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich: Nur beim konkreten Verdacht bestimmter schwerwiegender Delikte, nur als letztes Mittel und nur auf richterliche Anordnung. All das steht in unserem Gesetz drin."

"Wenn diese Bedingungen aber gegeben sind, dann brauchen wir die Online-Durchsuchung, um mit gefährlichen Straftätern Schritt halten zu können", forderte Merk. "Wer hier diskutiert, als gäbe es gebe keine Bedrohung, wer suggeriert, dass Computer unschuldiger Bürger flächendeckend überwacht würden, behauptet die Unwahrheit. Er verteidigt unseren Rechtsstaat nicht etwa, sondern schwächt ihn, und zwar mit völlig aus der Luft gegriffenen Szenarien."

Den bayerischen Gesetzentwurf kann man auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter

http://www.justiz.bayern.de/ministerium/gesetzgebung/gesetzentwurf/

einsehen.
(Justizministerium Bayern: ra)

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