14.01.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Solvency II-Compliance: SAP hat eine neue Rapid-Deployment-Lösung vorgestellt, die in der Europäischen Union (EU) ansässigen oder tätigen Versicherungsunternehmen helfen, die strikten Anforderungen der Solvency-II-Richtlinie fristgerecht zu erfüllen
Compliance Officer-Zertifikatskurs richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen, die bereits im Bereich Compliance tätig sind, die in diesem Bereich tätig sein wollen oder werden oder die im Kontext ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten anderweitig mit Compliance-Fragestellungen konfrontiert sind
14.01.13 - IT-Produkte und -Dienstleistungen sollten so gestaltet werden, dass sie ohne Konfigurationsänderungen datenschutzgerecht sind
Aus der Datenschutzdiskussion kennen wir die Maxime Privacy by Default, was sich etwa übersetzen ließe mit den deutschen Worten Datenschutz durch Voreinstellungen. IT-Produkte und -Dienstleistungen sollten so gestaltet werden, dass sie ohne Konfigurationsänderungen datenschutzgerecht sind. Dieser Gedanke lässt sich ohne weiteres auf die Transparenz übertragen. Seit 2006 gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedermann – ohne Nachweis einer persönlichen Betroffenheit – einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden einräumt. Allerdings erfolgt der Informationszugang erst auf Nachfrage des Betroffenen, also reaktiv. Außerdem werden für die Bearbeitung der Anträge im Regelfall Gebühren fällig. Im Ergebnis wird nur ein winziger Bruchteil staatlicher Daten offen gelegt und die meisten Informationen bleiben der Öffentlichkeit unbekannt.
14.01.13 - Solvency II-Compliance: Mit SAP-Lösung die Anforderungen von Solvency II zu erfüllen
SAP hat eine neue Rapid-Deployment-Lösung vorgestellt, die in der Europäischen Union (EU) ansässigen oder tätigen Versicherungsunternehmen helfen, die strikten Anforderungen der Solvency-II-Richtlinie fristgerecht zu erfüllen. Die Rapid-Deployment-Lösung "SAP Solvency II Regulatory Reporting" ist laut Herstellerangaben schnell zu implementieren und unterstützt Versicherungen bei der Erstellung von Berichten über zu veröffentlichende Angaben, wie sie im Rahmen der weitreichenden Bestimmungen des Solvency II gefordert werden. Für die EU-Beamten wiederum wird es durch die erhöhte Transparenz einfacher werden, die neue Verordnung durchzusetzen und zu ermitteln, ob die Richtlinien eingehalten werden.
14.01.13 - Der ZWW-Zertifikatskurs "Compliance Officer (Univ.)" startet am 8. März 2013
Der Zertifikatskurs "Compliance Officer (Univ.)" des Zentrums für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW) der Universität Augsburg rüstet seine Teilnehmer mit dem nötigen Handwerkszeug aus, sich und die arbeitgebenden Unternehmen gegen Rechtsverstöße und deren schwerwiegende Konsequenzen abzusichern. Er richtet sich an Fach- und Führungskräfte aller Branchen, die bereits im Bereich Compliance tätig sind, die in diesem Bereich tätig sein wollen oder werden oder die im Kontext ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten anderweitig mit Compliance-Fragestellungen konfrontiert sind. Der nächste Kurs beginnt am 8. März 2013.
14.01.13 - Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen
Der zwischen dem deutschen Unternehmen Baxter und dessen Betriebsrat geschlossene Sozialplan sieht vor, dass der Abfindungsbetrag für Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung insbesondere von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt (Standardberechnungsmethode). Für Arbeitnehmer, die älter als 54 Jahre sind, sieht dieser Plan jedoch vor, dass die Abfindung auf der Grundlage ihres frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet wird (alternative Methode). Die diesen Arbeitnehmern zu zahlende Abfindung ist geringer als die Summe, die sich nach der Standardmethode ergeben würde; sie muss allerdings mindestens die Hälfte dieser Summe betragen.
14.01.13 - Produktsicherheit als Herausforderung für die Compliance
Ein Blick auf das Produktsicherheitsrecht öffnet den Compliance-Fachleuten die Augen für Risiken, die dem Unternehmen durch seine Produkte erwachsen. Ein Verstoß gegen die Sicherheitspflichten kommt ein Unternehmen teuer zu stehen und kann seinen guten Ruf lädieren. Anhand des schweizerischen Produktesicherheitsgesetzes, das sich weitgehend an das EU-Recht anlehnt, werden die für die Wirtschaftsakteure besonders kritischen Aspekte von Nonfood-Produkten aufgezeigt.
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