19.11.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Die US-amerikanische Genossenschaftsbank "Local Government Federal Credit Union" (LGFCU) steuert Kreditrisiken und Marketingkampagnen jetzt mit Analytics-Software von SAS
19.11.13 - Umweltpolitik: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt die Kommission Deutschland daher jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.
19.11.13 - BAG zur Insolvenzanfechtung von im Wege der Zwangsvollstreckung erlangter Arbeitsvergütung
Nach § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (sog. inkongruente Deckung), wenn die Handlung innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war. Nicht "in der Art", wie sie der Gläubiger zu beanspruchen hat, erfolgt auch eine im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung. Folglich kann der Insolvenzverwalter bei Vorliegen der übrigen Anfechtungsvoraussetzungen von einem Arbeitnehmer die Rückzahlung von Arbeitsvergütung zur Masse verlangen, die dieser durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erlangt hat. Der Rückforderungsanspruch unterfällt keinen tariflichen Ausschlussfristen.
19.11.13 - Beim Kampf gegen Abhöraktionen ist Verschlüsselung das A und O
Die Stimmen rund um die Prism-Affäre klingen nicht ab. Zudem investiert die NSA viel Budget um Methoden zu entwickeln, welche das Sammelsurium von Informationen entschlüsseln. Dabei stellt sich die Frage: wie sicher sind unsere Daten wirklich?! Wie kann zukünftig für die Sicherheit kritischer Firmen- und Personendaten gesorgt werden? IT-Sicherheitsexperten sind der Meinung, dass eine sichere und starke Verschlüsselung das Wichtigste ist. Die Lösungen von HOB unterstützen nicht nur die verlässliche Verschlüsselung mit AES, sondern auch das Verfahren "Perfect Forward Secrecy" – welche den Geheimdiensten Kopfschmerzen bereiten sollen.
19.11.13 - Die US-amerikanische Genossenschaftsbank LGFCU setzt für Kreditrisikomanagement und Marketingsteuerung auf "SAS Enterprise BI" und "SAS Visual Analytics"
Die US-amerikanische Genossenschaftsbank "Local Government Federal Credit Union" (LGFCU) steuert Kreditrisiken und Marketingkampagnen jetzt mit Analytics-Software von SAS. Zu diesem Zweck hat sich die LGFCU für eine Kombination aus "SAS Enterprise BI" und "SAS Visual Analytics" entschieden, die eine Excel-Lösung ablöst. Damit lassen sich beispielsweise Abhängigkeiten und Wechselwirkungen innerhalb des Kreditportfolios und die Auswirkungen neuer Darlehen auf Knopfdruck berechnen und übersichtlich darstellen. Die Vergabe neuer Kredite kann so schneller und unter Berücksichtigung sämtlicher Risikofaktoren erfolgen. Auch ein automatisiertes Kreditrisikoreporting ist vorgesehen. Darüber hinaus liefert die SAS Lösung neue und tiefere Erkenntnisse, die dem Kunden- und Kampagnenmanagement der LGFCU zugute kommen.
19.11.13 - Teil 1: Anforderungen an die Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems und Prüfungsansätze
Spätestens wenn ein Risiko schlagend geworden ist, also ein Krisenmanagement durchzuführen ist, wird deutlich, dass der Risikomanager sich auf einer Ebene bewegt, die über das klassische, etablierte Risikomanagement hinausgeht: Schadensbegrenzung durch fallbezogene Kommunikation mit den Stakeholdern. Hier sind Entscheidungen über die richtige Art und Weise zu treffen, wie man den Stakeholder – also den Menschen – erreichen und auf die eigene Reputation Einfluss nehmen kann. An dieser Stelle zeigt sich, dass das Reputations-Risikomanagement eine gewichtige kommunikative Komponente beinhaltet.
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