06.08.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der BGH hat die Banken nur für die Zukunft zur umfassenden Aufklärung über Provisionen verpflichtet
Energieintensive Stromkunden sowie bestimmte Eigenerzeuger werden durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage finanziell entlastet



06.08.14 - Banken müssen Anleger über alle Provisionen aufklären. Aber erst ab dem 1.8.2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufklärungspflichten der Banken bei der provisionsgetriebenen Anlageberatung zu Gunsten der Anleger geklärt. Einerseits! Doch das janusköpfige Urteil mit dem XI ZR 147/12 hat eine Kehrseite. Denn der BGH hat die Banken nur für die Zukunft zur umfassenden Aufklärung über Provisionen verpflichtet. Für vergangene Beratungssünden erhielten die Banker dagegen – zumindest teilweise – einen höchstrichterlichen Sündenerlass. Mit diesem janusköpfigen Urteil versucht der BGH einen gordischen Knoten zu lösen, den er zuvor selbst geknüpft hat.
Rechtsanwalt Marc Gericke kommentiert das BGH-Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 147/12 vom 3. Juni 2014. Marc Gericke ist Anlegeranwalt in der Kanzlei Göddecke in Siegburg.

06.08.14 - COSME: Vereinbarung zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Investitionsfonds verbessert Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Eine Mandatsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) führt dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa bald Zugang zu bis zu 25 Mrd. EUR an zusätzlichen Finanzmitteln haben werden. Die feierliche Unterzeichnung fand auf Einladung des neu ernannten Kommissars für Industrie und Unternehmertum Ferdinando Nelli Feroci statt.
Mithilfe der 1,3 Mrd. EUR, die im COSME-Haushalt für die Finanzierung von KMU vorgesehen sind, können im Laufe der nächsten sieben Jahre über Hebeleffekte bis zu 25 Mrd. EUR von Finanzmittlern mobilisiert werden. Die Vereinbarung ebnet den Weg für die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung von KMU im Rahmen des EU-Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) ab Ende 2014. Nach der Unterzeichnung wird der EIF eine offene Aufforderung zur Interessenbekundung auf den Weg bringen, an der sich infrage kommende Finanzinstitute (Banken, Garantiegesellschaften, Fonds usw.) beteiligen können. Nach einer gründlichen Sorgfaltsprüfung (due diligence process) wird der EIF-Finanzmittler auswählen, die dann europäischen KMU in allen Wirtschaftszweigen die neu verfügbaren Finanzmittel zur Verfügung stellen können.

06.08.14 - Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Gesetz über erneuerbare Energien
Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 2014 (EEG 2014) mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht. Im EEG 2014 ist eine staatliche Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Grubengas vorgesehen. Darüber hinaus werden energieintensive Stromkunden sowie bestimmte Eigenerzeuger durch eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage finanziell entlastet. Ferner ist im EEG 2014 vorgesehen, dass die staatliche Förderung schrittweise über Ausschreibungen vorgenommen werden soll, zu denen nach und nach auch Erzeuger aus anderen Mitgliedstaaten Zugang erhalten sollen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das EEG 2014 zur Verwirklichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der EU beitragen wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

06.08.14 - In-App-Käufe: Besserer Schutz der Nutzer von Online-Spielen dank des gemeinsamen Vorgehens von Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten
Nachdem es in den EU-Ländern zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit In-App-Käufen in Online-Spielen (darunter auch viele versehentliche Käufe durch Kinder) gegeben hatte, haben sich die nationalen Behörden und die Europäische Kommission zusammengetan, um Lösungen zu finden.
Die koordinierte Durchsetzungsmaßnahme zu In-App-Käufen in Online-Spielen und in Spielen für mobile Geräte hat echte Fortschritte in Form von greifbaren Ergebnissen erzielt. Die betreffende Branche hat eine Reihe von Zusagen gemacht, um auf die Bedenken der Verbraucher einzugehen. Dadurch wird sich das Vertrauen der Verbraucher in das rasch wachsende App-Angebot erhöhen.

06.08.14 - Bedeutung und Dynamik einer systematischen Erfassung von Rechtspflichten
Die Einrichtung einer gerichtsfesten Betriebsorganisation ist ein offenkundiger Vorteil für jedes Unternehmen: Das Unternehmen braucht bei optimaler Umsetzung keine Schadensersatzklagen, Bußgeld- oder Strafverfahren oder Imageschäden fürchten. Der wirtschaftlich vertretbare Gesamtaufwand für die Einrichtung und den fortlaufenden Betrieb einer gerichtsfesten Betriebsorganisation hängt von der Größe und der für die Branche des jeweiligen Unternehmens geltenden Rechtsvorschriften ab. Eines sollte jedoch möglichst in keinem Unternehmen und in keinem Konzern fehlen: Eine dynamische Erfassung von Rechtspflichten.


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