11.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei Open-Source-Software liegt der Quellcode komplett offen vor und kann von jedermann gelesen und geprüft werden: Geheime Hintertüren, durch die Daten ungewollt ausgelesen und versendet werden, sind damit deutlich erschwert
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat eine Untersuchung aus eigener Initiative zum Respekt der Grundrechte in der europäischen Kohäsionspolitik eingeleitet



11.06.14 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Mitteilung der Beschwerdepunkte an Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan wegen mutmaßlicher Beteiligung an einem Euro-Zinsderivatekartell
Die Europäische Kommission hat Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan über das Ergebnis ihrer vorläufigen Untersuchung unterrichtet, der zufolge sie gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben sollen, um Einfluss auf die Preisgestaltung von Euro-Zinsderivaten zu nehmen. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.
Bei Zinsderivaten (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen) handelt es sich um Finanzinstrumente, die Banken oder Unternehmen zur Steuerung des Zinsschwankungsrisikos verwenden. Diese Produkte werden weltweit gehandelt und spielen eine Schlüsselrolle in der Weltwirtschaft. Ihr Wert wird unter Zugrundelegung eines Benchmark-Zinses wie dem Euro Interbank Offered Rate (EURIBOR) im Falle des Euro ermittelt.
Die Kommission hat Bedenken, dass sich die drei Banken an einer geheimen Absprache beteiligt haben könnten, um die übliche Preisgestaltung für diese Euro-Zinsderivate zu verzerren. Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre dies ein Verstoß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen untersagen.

11.06.14 - EU-Kohäsionspolitik: Ombudsfrau untersucht, ob Grundrechte geschützt werden
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat eine Untersuchung aus eigener Initiative zum Respekt der Grundrechte in der europäischen Kohäsionspolitik eingeleitet. Die Ombudsfrau erhält viele Beschwerden in diesem Bereich, zum Beispiel über Probleme kleiner Unternehmen beim Zugang zu EU-Fördergeldern oder von Bewerbern um EU-Projekte, die sich über Diskriminierung beklagen. Die Untersuchung der Ombudsfrau konzentriert sich auf die Rolle der Europäischen Kommission, die sicherstellen muss, dass EU-Fördermittel im Einklang mit der Grundrechtecharta genutzt werden.
Emily O'Reilly erklärte: "Es ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union, dass bei der Vergabe von EU-Fördermitteln die Grundrechte respektiert werden. In vielen Fällen sollen diese Gelder den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft helfen. Aber wenn es zum Beispiel Beschwerden darüber gibt, dass EU-Gelder benutzt werden, um Menschen mit Behinderungen zu "institutionalisieren", anstatt Integrationshilfe zu leisten, dann muss die Kommission sicherstellen, dass die Angelegenheit untersucht und, falls nötig, korrigiert wird."
Die EU-Kohäsionspolitik zielt darauf ab, mit Hilfe der europäischen "Struktur- und Investitionsfonds", Wachstum und Jobs zu fördern, Klimawandel und Energieabhängigkeiten anzugehen und Armut und soziale Ausgrenzung zu verringern. Die Fonds unterstützen die am wenigsten entwickelten Regionen in der EU und werden gemeinschaftlich von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwaltet. Mit mehr als 350 Milliarden Euro für 2014 bis 2020 machen sie mehr als ein Drittel des EU-Haushaltes aus.

11.06.14 - Anlegerschutz bei Finanzprodukten: Strengere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt
Neue Regeln sollen Verbraucher künftig effektiver vor unseriösen Geldanlagen schützen. So müssen Finanzdienstleister die Risiken einer Anlage darlegen. Auch aggressive Werbestrategien für Finanzprodukte sind verboten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Justizminister Heiko Maas stellten in Berlin den "Aktionsplan der Bundesregierung zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt" vor. Konkrete Vorschläge unterbreiteten die Minister für den so genannten Grauen Kapitalmarkt.
Der Graue Kapitalmarkt war bisher unreguliert und deshalb vor allem bei unseriösen Anbietern beliebt. "Der Anleger muss wissen, dass bei einer angekündigten höheren Rendite ein höheres Risiko involviert ist", betonte Bundesfinanzminister Schäuble. Damit Verbraucher nicht zu riskanten Geschäften verleitet werden, müssen Finanzvermittler mögliche Risiken in Zukunft daher deutlich aufzeigen.
Um unerfahrene Anleger zu schützen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. So sind Anbieter gehalten, ihre Kundschaft umfassend über die Geldanlage zu informieren. Künftig gibt es etwa ein Verkaufsprospekt zu jedem einzelnen Anlageprodukt. Dieses muss so gestaltet sein, dass es ein umfassendes Bild über die Geldanlage und den Anbieter vermittelt. Ergänzend hierzu sollen auch objektive Informationen zu Finanzprodukten den Verbraucher leichter zugänglich gemacht werden. Sind bestimmte Produkte zu komplex und für den durchschnittlichen Verbraucher schwer verständlich, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Vertrieb entsprechend beschränken.

11.06.14 - Worauf Unternehmen bei Open-Source-Lizenzen achten müssen
Bei Open-Source-Software liegt der Quellcode komplett offen vor und kann von jedermann gelesen und geprüft werden. Geheime Hintertüren, durch die Daten ungewollt ausgelesen und versendet werden, sind damit deutlich erschwert. Im Zuge der NSA-Affäre interessieren sich immer mehr Unternehmen für Open-Source-Software. Metaways klärt darüber auf, worauf sie im Umgang mit Open-Source-Lizenzen achten müssen.
Als Folge der Snowden-Enthüllungen spielen deshalb immer mehr Unternehmen mit dem Gedanken, Open-Source-Lösungen beispielsweise für die Kommunikation einzusetzen. Dabei sehen sie sich aber einer schier unüberschaubaren Vielzahl von Lizenzen gegenüber, die sich hinsichtlich Rechten und Pflichten teilweise erheblich unterscheiden. Metaways klärt darüber auf, worauf es bei Open-Source-Lizenzen ankommt.
Fast alle Open-Source-Lizenzen sind auch für den Einsatz im kommerziellen Bereich kostenfrei. So erlaubt beispielsweise die sehr weit verbreitete GNU General Public Licence (GPL), die Software uneingeschränkt zu nutzen. Dennoch geht es bei Open Source nicht darum, kostenlose Software zu nutzen, sondern offene. Das Geschäftsmodell ist ein anderes als bei proprietärer Software. Der Vorteil für Anwenderunternehmen: Da sie in aller Regel nicht für die Lizenzen bezahlen müssen, können sie besser in Services wie Beratung, Implementierung, Integration, Optimierung, Wartung oder Support investieren.

11.06.14 - Irrungen und Wirrungen – Die unzulängliche staatliche Regulierung im Geldwäscherecht
Das Geldwäscherecht ist ein verhältnismäßig junger Rechtsbereich und naturgemäß deshalb noch im raschen Wandel begriffen. Auf europäischer Ebene war die letzte größere Entwicklung die 3. Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG). Nun steht bereits die 4. Geldwäscherichtlinie unmittelbar vor der Tür. Was Deutschland angeht, ist das Zwischenfazit zu ziehen, dass dem eigentlich sinnvollen Ziel des Geldwäscherechts durch die zunehmende Bürokratisierung eher entgegengewirkt wird.
Dabei fällt auf, dass Gesetzgeber und Verwaltung mit einer strukturierten Geldwäscheprävention überfordert erscheinen. Hintergrund hierfür mag sein, dass Deutschland bisher nicht als Musterland der Geldwäscheprävention in Erscheinung getreten ist. Dies aber eigentlich nicht wegen der formalen Rechtslage, sondern vielmehr wegen unzureichender Kontrollmechanismen.


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