16.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss in Berlin standen die künftigen Beiträge und Zusatzbeiträge im Mittelpunkt des Interesses und davon ausgehend die Frage nach der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungskosten
Dass Compliance-Verstöße in Unternehmen schon allein deswegen proaktiv unterbunden werden müssen, weil sich andernfalls straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken realisieren können, ist bekannt



16.06.14 - Wissenschaftler fordern beim internationalen Symposium an der Hertie School of Governance grundlegende Überprüfung der europäischen Governance
"Der große Erfolg anti-europäischer Parteien, nicht nur an den Rändern, sondern im Herzen Europas, stellt die lang gehegte Annahme, dass der schrittweise Machtzuwachs des Europäischen Parlaments zu mehr Akzeptanz und Legitimität der EU führen würde, deutlich in Frage. Wenn in Frankreich die Anti-Europäer die Mehrheit erringen, müssen wir innehalten und uns fragen, was falsch läuft," kommentiert Mark Kayser, Professor für vergleichende Politikwissenschaft an der Hertie School of Governance, das Ergebnis der Europawahl 2014 auf dem internationalen Symposium "Governance in Europe" in Berlin. Andrea Römmele, ebenfalls Professorin an der Hertie School, sieht die europäische Integration in Gefahr: "Wenn Europas Politiker meinen, die Krise mit einem blauen Auge überstanden zu haben, haben sie sich getäuscht. Europa ist geteilter als je - in Krisenverlierer und solche, die fürchten, den Preis dafür zahlen zu müssen."
Die empfundene Volksferne könnte zudem ganz handfeste Gründe haben. Catherine de Vries, Universität Oxford, stellt auf dem Symposium eine umfassende Feldstudie eine umfassende Studie vor, die die Brüsseler Volksvertreter nicht gut aussehen lässt: Nur 29 Prozent der Abgeordneten antworten demzufolge auf Bürgeranfragen. "Das Antwortverhalten verbessert sich, wenn die Wiederwahl angestrebt wird. Allerdings dominiert dann die Neigung, bevorzugt auf Fragen einzugehen, die den Abgeordneten als Interessenvertreter des jeweiligen Mitgliedstaates ansprechen", so de Vries.

16.06.14 - Symposium zur neuen europäischen Ein-Personen-Gesellschaft – Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: "Rechtsänderungen im Bereich der Ein-Personen-Gesellschaften können unsere Unternehmenswelt massiv verändern"
Kurz vor der Europawahl diskutierte Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback in Berlin mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission und aus Politik, Wirtschaft und Rechtspraxis im Rahmen eines Symposiums der bayerischen Justiz den neuen Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur europäischen Ein-Personen-Gesellschaft ("Societas Unius Personae" - SUP). "Auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick nicht den Anschein hat: Ein-Personen-Gesellschaften finden sich überall - vom Kleinstbetreib bis hin zum Weltkonzern. Rechtsänderungen in diesem Bereich können unsere Unternehmenswelt massiv verändern", so Bausback. "Deshalb ist es mir wichtig, den Richtlinienentwurf frühzeitig in den Fokus der politischen Diskussion zu rücken, damit wir auf den Entscheidungsprozess in Brüssel nachhaltig Einfluss nehmen können."
Bei dem Symposium wurde deutlich, dass der Richtlinienentwurf der Kommission zur SUP in wichtigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Dabei geht es vor allem um die neue Möglichkeit einer Online-Gründung. Bausback fasst die Kritik so zusammen: "Wenn sich Gesellschaftsgründer nicht zuverlässig identifizieren lassen, wird professionellen Betrügern ein weites Tor geöffnet. Dann können wir uns künftig nicht nur Bemühungen in Sachen Verbraucherschutz oder Geldwäschebekämpfung sparen. Auch Vorgaben im Steuer- und Gewerberecht lassen sich gegenüber solchen Akteuren nicht mehr durchsetzen."
Auch in punkto Gläubigerschutz stieß der Richtlinienentwurf auf deutliche Kritik. Wie das Symposium zeigte, sieht auch die Wirtschaft die mit der SUP angebotene Haftungsbeschränkung zum Preis eines Mindestkapitals von nur 1 EUR zwiespältig. Bausback bringt die Gefahren für den Rechtsverkehr auf den Punkt: "Der Gläubigerschutz in Europa bleibt auf der Strecke, wenn eine Gesellschaft dauerhaft mit einem Vermögen von nur einem Euro haften muss."

16.06.14 - GKV-Reform: Die Arbeitgeberverbände kritisierten den Wegfall der "kleinen Kopfpauschale", also der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge, und forderten eine konsequente Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnkosten
Einige der geplanten Regelungen zur Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind unter Gesundheitsexperten weiter umstritten. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss in Berlin standen die künftigen Beiträge und Zusatzbeiträge im Mittelpunkt des Interesses und davon ausgehend die Frage nach der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungskosten. Die Sachverständigen und Abgeordneten berieten zugleich über fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie einen von der Fraktion Die Linke.
Der Entwurf für das "GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz" (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt künftig ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Kassen variable Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Eine Deckelung der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Mehrere Sachverständige kritisierten die Prognose von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), wonach ab 2015 mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder weniger bezahlen werden als heute. Da die "strukturelle Einnahmeschwäche" in der GKV auch nach der Reform bestehen bleibe und der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds vorübergehend gekürzt werde, sei eine solche Erwartung "nicht nachvollziehbar", merkte ein Einzelsachverständiger an. Ein anderer Einzelsachverständiger monierte, der Hinweis des Ministers sei wenig hilfreich, weil ja mit dem neuen System ein Qualitätswettbewerb an die Stelle des vorherrschenden Preiswettbewerbs treten solle.

16.06.14 - In einer Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem "Button" versehen werden müssen
Der Petitionsausschuss will Opfern von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen helfen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, dass alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, bei schriftlichem Einspruch mit einem "Button" – vergleichbar mit einer presserechtlichen Gegendarstellung – versehen werden müssen, wenn sie denn nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden. Zur Begründung wird angeführt, dass sich Suchmaschinen und Informationsdienste oft weigern würden, falsche Einträge zu löschen. In solchen Fällen bleibe dem Nutzer nur, gerichtlich dagegen vorzugehen. Dieses Verfahren, so heißt es in der Petition, sei jedoch zu aufwändig und zeitintensiv. Insbesondere bei Cybermobbing gegen Jugendliche sei ein schnellerer Schutz erforderlich.
Wie der Petitionsausschuss unter Bezugnahme einer Stellungnahme der Bundesregierung in seiner Beschlussempfehlung schreibt, bietet das geltende Recht dem Nutzer "eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten", um sich zu schützen. So gebe es bei von Medien verbreiteten Tatsachenbehauptungen einen Gegendarstellungsanspruch. Dieser diene der Waffengleichheit gegenüber den Medien und stelle eines der wirkungsvollsten Mittel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen Presseveröffentlichungen dar, urteilt der Ausschuss. Was den Vorschlag des Petenten angeht, wonach es dem Betroffenen selbst ermöglicht werden soll, durch Anklicken eines "Buttons" einen eigenen Gegendarstellung einzustellen, sei anzumerken, dass das Verfassen einer Richtigstellung in Internet-Foren schon heute möglich sei. Den Nutzern werde standardmäßig die Möglichkeit geboten, auf schon bestehende Einträge mit eigenen Stellungnahmen und Kommentaren zu reagieren.

16.06.14 - Für Unternehmen, die Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern machen (möchten), ist Compliance mehr als nur ein Instrument zu Haftungsvermeidung und Öffentlichkeitsdarstellung
Dass Compliance-Verstöße in Unternehmen schon allein deswegen proaktiv unterbunden werden müssen, weil sich andernfalls straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken realisieren können, ist bekannt. Ebenfalls bekannt ist, dass Compliance-Verstöße das Risiko bergen, dass das betroffene Unternehmen von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen wird. Wie jedoch Compliance-Themen konkret in öffentliche Beschaffungsvorgänge hineinwirken, ist eine Frage, die viele Facetten hat und nur im Wege einer systematisierten Betrachtung beantwortet werden kann. Sie zutreffend beantworten zu können, ist freilich unentbehrliche Voraussetzung dafür, dem Unternehmen die Chance auf öffentliche Aufträge zu sichern. Hier die maßgeblichen Probleme zu erkennen, ist schon der wichtigste Schritt in Richtung ihrer Lösung.


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