31.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen
Der Bitkom hat den so genannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums im Grundsatz begrüßt, mahnt aber Nachbesserungen an



31.07.14 - Online-Glücksspiele: Europäische Kommission empfiehlt Grundsätze für wirksamen Verbraucherschutz
Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung über Online-Glücksspiele angenommen. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, durch die Annahme von Grundsätzen für Online-Glücksspieldienstleistungen und verantwortungsvolle Werbe‑ und Sponsoringpraktiken für ein hohes Maß an Schutz für Verbraucher, Spieler und Minderjährige zu sorgen. Ziel ist es, die Gesundheit zu schützen und die wirtschaftlichen Folgen, die durch zwanghaftes oder übermäßiges Spielen entstehen können, so gering wie möglich zu halten.
"Die (…) Empfehlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans 2012 der Kommission über Online-Glücksspiele", sagte Michel Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vizepräsident der Kommission. "Wir müssen alle Bürger, und insbesondere unsere Kinder, vor den Risiken des Glücksspiels schützen. Nun ist es an den Mitgliedstaaten sowie an den Glücksspielbetreibern, in diesem schnell wachsenden digitalen Sektor das von uns angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau in der EU sicherzustellen."

31.07.14 - Europäische Kommission will gegen unlautere Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette vorgehen
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten ermutigt, nach Wegen zu suchen, um kleine Lebensmittelerzeuger und Einzelhändler besser vor unlauteren Praktiken ihrer mitunter deutlich stärkeren Handelspartner zu schützen. Bevor ein Produkt zum Verbraucher gelangt, tragen zahlreiche Marktteilnehmer (Produzenten, Verarbeiter, Einzelhändler etc.) in der Lebensmittelversorgungskette zu seiner Qualität und Wertschöpfung bei. Aufgrund bestimmter Entwicklungen, wie der verstärkten Konzentration von Marktteilnehmern, verfügen die Akteure entlang der Versorgungskette über sehr unterschiedliche Verhandlungspositionen. Obwohl asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen üblich und legitim sind, können solche Ungleichgewichte in manchen Fällen zu unlauteren Handelspraktiken führen.
Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissionsmitglied Michel Barnier erklärt: "Auch wenn wir als Verbraucher bei unserem örtlichen Einzelhändler einkaufen, hat die Lebensmittelversorgungskette doch eine ganz klar europäische Dimension. Wir brauchen ein ausgewogenes und faires Verhältnis zwischen kleinen und mittleren Lebensmittellieferanten sowie Einzelhändlern auf der einen Seite und großen, multinationalen Erzeugern und Supermärkten auf der anderen Seite. Unfaire Handelspraktiken gefährden diese Ausgewogenheit. Die Branche hat bereits wichtige und wertvolle Schritte unternommen, um unfaires Verhalten einzudämmen, und sollte diesen Weg weiter verfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten für wirksame und kohärente Regulierungsrahmen sorgen und diese Basis mit Selbstregulierungsinitiativen ergänzen."

31.07.14 - Datenschutz-spezifische Expertise für Versicherungswirtschaft
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 2013 gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen, Verbraucher- und Datenschützern "Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft", den so genannten Code of Conduct (CoC)-Datenschutz, entwickelt. Versicherungen, die diesem beitreten, verpflichten sich, ein umfassendes Datenschutz- und Datensicherheitskonzept zu erstellen, in dem die technischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten sind, die der Versicherer zum Schutz der personenbezogenen Daten getroffen hat.
Die canacoon GmbH als unabhängiges Beratungshaus im Bereich Datenschutz und Sicherheit mit besonderer Expertise in den Fachgebieten Recht sowie BI (Business Intelligence) und Big Data, unterstützt Versicherungen auf dem Weg von der Bewertung bis zur Erreichung der Einhaltung der Vorgaben des CoC-Datenschutzes. Im entsprechenden Erfolgsfall wird dessen Einhaltung auf Grundlage eines Audits bestätigt. Die hierfür erarbeiteten "canacoon practices", Vorgehensweisen und Auditkataloge garantieren die erforderliche Nachvollziehbarkeit und Nachhaltigkeit für Verbraucher und Versicherungen.

31.07.14 - Bitkom zur No-Spy-Erklärung bei öffentlichen Aufträgen
Der Bitkom hat den so genannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums im Grundsatz begrüßt, mahnt aber Nachbesserungen an. "Die Initiative geht in die richtige Richtung", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Damit der Erlass effektiv für mehr Sicherheit sorgen kann, muss er aber konkretisiert und an einigen Stellen nachgebessert werden." Ohne Verbesserungen könnte der Erlass sogar kontraproduktiv wirken. Der Bitkom hat ein Positionspapier mit Vorschlägen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in neun konkreten Punkten verfasst.
Laut aktuellem Entwurf sollen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes erklären, dass sie "rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und vor Einblicken Dritter zu schützen". Damit sollen die Unternehmen nicht nur verpflichtet werden, für hundertprozentige Sicherheit in punkto Technologie und Organisation zu sorgen. Es soll gleichermaßen erreicht werden, dass ein Zugriff von Nachrichtendiensten auf die IT- und Kommunikationssysteme der Unternehmen auch im Einzelfall vollständig ausgeschlossen ist.
Für die Ablehnung eines Bieters bzw. für die Kündigung eines bestehenden Vertrages soll künftig der Nachweis ausreichen, dass das bietende Unternehmen zur Datenweitergabe rechtlich verpflichtet ist. Dabei lässt der Erlass offen, welche Art von rechtlicher Verpflichtung gemeint ist. "Reicht dafür ein Gesetz, das den Behörden im Grundsatz entsprechende Möglichkeiten einräumt? Oder sind konkrete rechtliche Anordnungen im Sinne einer durchsetzbaren behördlichen Einzelmaßnahme gemeint?", fragt Kempf.

31.07.14 - Forensische Gesprächstaktiken zur Klärung doloser Handlungen bei Compliance-Audits
Compliance-Verantwortliche sind in aller Regel juristisch gut ausgebildet und Experten in Bezug auf die Implementierung von Verhaltensrichtlinien im Rahmen des Anti-Fraud-Managements eines Unternehmens. Dieses Anti-Fraud-Management verfolgt die Zielsetzung, innerhalb eines Unternehmens dolose Handlungen – mit anderen Worten: Mitarbeiterkriminalität – zu verhindern. Je größer die Belegschaft eines Unternehmens ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich darunter Mitarbeiter mit krimineller Energie befinden.
Daher sind Fälle von Mitarbeiterkriminalität in großen Unternehmen trotz größter Sorgfalt kaum zu vermeiden. Für die Ermittlung und Überführung der Täter reichen juristische Kenntnisse allein nicht mehr aus. Es bedarf darüber hinaus fundierter Kenntnisse im Bereich der forensischen Ermittlungs- und Befragungstaktiken.


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