30.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Externe Ombudspersonen (häufig auch Ombudsmann oder Ombudsfrau genannt) werden inzwischen in einer Vielzahl von Unternehmen eingesetzt, um Hinweise von Mitarbeitern und Kunden auf Rechtsverstöße im Geschäftsbetrieb vertraulich entgegenzunehmen
Im Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der EU wird festgestellt, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Betrug zulasten des EU-Haushalts intensivieren müssen





30.07.14 - Betrugsbekämpfung: Große Fortschritte, aber noch stärkere Bemühungen der Mitgliedstaaten erforderlich
Im Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der EU wird festgestellt, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Verhinderung, Aufdeckung und Meldung von Betrug zulasten des EU-Haushalts intensivieren müssen. Der Bericht enthält detaillierte Empfehlungen zu Bereichen, denen die nationalen Behörden in dieser Hinsicht besondere Aufmerksamkeit widmen sollten. Laut dem Bericht wurde bei weniger als 0,2 Prozent der EU-Ausgaben Betrug festgestellt. Dennoch ist die Kommission der Auffassung, dass auf nationaler Ebene mehr getan werden sollte, um Betrug zu bekämpfen und aufzudecken. Daher wird den Mitgliedstaaten im Jahresbericht u. a. empfohlen, ihre Kontrollen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie risikobasiert und gezielt erfolgen.
Positiv sind die erheblichen Fortschritte auf nationaler Ebene bei der Umsetzung neuer Vorschriften und Maßnahmen, durch die die Betrugsbekämpfung in den kommenden Jahren verstärkt wird. Zudem wurden auf EU-Ebene in den letzten fünf Jahren große Fortschritte im Hinblick darauf erzielt, Betrug zu erschweren. Sobald diese Initiativen vollständig umgesetzt sind, wird Betrug erheblich eingedämmt werden können.

30.07.14 - Europäische Kommission ermuntert zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Die Europäische Kommission veröffentlichte Leitlinien, die den Mitgliedstaaten helfen sollen, sich die Vorteile der neu gefassten Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) zunutze zu machen. Darin wird beispielsweise erläutert, wie der Zugang zu Wetter-, Verkehrs- und Grundbuchdaten oder zu Kartenmaterial gewährt werden kann. Offene Daten können als Ausgangsmaterial für innovative wertschöpfende Dienste und Produkte wie Mobil-Apps verwendet werden, die ihrerseits zu Investitionen in datengesteuerten Sektoren anregen.

30.07.14 - Der Kampf der Piratenpartei gegen die GEMA geht weiter: Jetzt geht es in die Berufung
Nachdem die Klage gegen die GEMA von Bruno Kramm, Mitglied der Piratenpartei, Musiker und Urheber, die er gemeinsam mit seinem Bandkollegen Stefan Ackermann eingereicht hat, in erster Instanz in einem Urteil vom 13. Mai 2014 vom Landesgericht Berlin abgewiesen wurde, geht Kramm jetzt in Berufung. Mit seiner Klage möchte er den Status Quo in der Musikbranche verändern, der Musikverlagen pauschal 40 Prozent der GEMA-Einnahmen zugesteht, ohne dabei eine nachweisliche Gegenleistung erbringen zu müssen. Aktuell ist die Situation so, dass die Einnahmen, welche die GEMA aus der Verwertung der ihr von den Urhebern treuhänderisch eingeräumten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche (z.B. aus der Geräte- und Leermedienabgabe) erzielt, im Verhältnis 60 zu 40 zwischen Urheber und Verleger verteilt werden. Das sieht der GEMA-Verteilungsplan vor, der regelmäßig in den Verlagsverträgen zwischen Komponisten und Musikverlagen in Bezug genommen wird.

30.07.14 - Bayerns Justizminister begrüßt Ablehnung des EU-Richtlinienvorschlags zur Ein-Personen-Gesellschaft durch den Bundesrat
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßte die kritische Stellungnahme des Bundesrates zum EU-Richtlinienvorschlag über eine europäische Ein-Personen-Gesellschaft ("Societas Unius Personae" - SUP), die auf einem bayerischen Antrag beruht. Bausback: "Bayern hat sich dafür eingesetzt, dass der Bundesrat ein deutliches Signal der Ablehnung gegen die vorgeschlagene Rechtsform setzt. Ich freue mich, dass der Bundesrat unserer Haltung mit breiter Mehrheit gefolgt ist."
Der Minister sagte: "Nach meiner Überzeugung bedeutet Europa auch: Voneinander lernen. Eine europäische Rechtsform für den Mittelstand muss sich nach den höchsten, nicht den niedrigsten Standards in der EU ausrichten. Dass bewährte kontinentaleuropäische Instrumente des Gläubiger- und Gemeinwohlschutzes einfach beiseite geschoben werden, können wir nicht akzeptieren."
Der Richtlinienvorschlag, durch den ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter geschaffen werden soll, weise, so Bausback, fundamentale Schwächen und Gefahren für den Geschäftsverkehr auf. Beispielsweise solle nach dem Entwurf für die Gründung der Gesellschaft keine sichere Identifikation von Gesellschafter und Geschäftsführer erforderlich sein, sondern eine "Online- Gründung" ermöglicht werden. Bausback: "Es liegt auf der Hand, dass solche Regelungen den Rechtsverkehr gefährden. Wir müssen verhindern, dass sich dubiose Marktteilnehmer mithilfe einer solchen Rechtsform dem Zugriff der Gläubiger und des Staates entziehen können."

30.07.14 - Rechte und Pflichten externer Ombudspersonen
Externe Ombudspersonen (häufig auch Ombudsmann oder Ombudsfrau genannt) werden inzwischen in einer Vielzahl von Unternehmen eingesetzt, um Hinweise von Mitarbeitern und Kunden auf Rechtsverstöße im Geschäftsbetrieb vertraulich entgegenzunehmen. Während der Pflichtenkreis von Compliance Officern durch die Rechtsprechung zumindest ansatzweise konkretisiert ist, sind die Befugnisse und Verantwortlichkeiten externen Ombudspersonen bislang weder in einem speziellen Vertragstypus geregelt noch anderweitig festgelegt. Die nachfolgenden Ausführungen skizzieren das Aufgabenspektrum externer Ombudspersonen und zeigen Wege für ein möglichst rechtssicheres Handeln der Ombudsperson gegenüber Hinweisgebern, Ermittlungsbehörden und Ansprechpartnern im Unternehmen auf.


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