04.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Safe Habor: US-Behörden haben zu umfangreiche Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern
Laut Bitkom braucht die Digitalwirtschaft international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau



04.11.15 - Für Facebook ist das Kippen von Safe Harbor durch den EuGH problematisch, da es ihr Kerngeschäft betrifft
Der Europäische Gerichtshof hat das Safe Harbour Abkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass die persönlichen Daten der europäischen Internet-Nutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt sind.

04.11.15 - Sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt
Schon lange stellt die Tatsache, dass die Vereinigten Staaten von Amerika aus Sicht der Europäischen Union kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, internationale Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch mit den USA eingeschränkt und die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt (Az.: C-362/14). In der Urteilsbegründung verweisen die Luxemburger Richter unter anderem darauf, dass US-Behörden zu umfangreiche Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben.

04.11.15 - Safe Harbor: Ratlosigkeit durch EuGH-Urteil, aber kein Grund zur Panik
Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes führt bei vielen Unternehmen zu einer Geisteshaltung zwischen einer selbsterfüllenden Prophezeiung und Ratlosigkeit. Die Spionage-Möglichkeiten der NSA machen den Menschen Angst und viele fragen sich, was eigentlich richtig und was falsch läuft. Der EuGH stellt jetzt fest, dass es falsch ist, die amerikanischen Rechenzentren (genauer: die Rechenzentren auf amerikanischen Boden) als sicheren Datenspeicherungsort gelten zu lassen. Dabei haben alle großen US-Anbieter auch Rechenzentren in Europa oder sogar in Deutschland. Vielfach sorgen sie aber für eine Datenspiegelung in andere Rechenzentren in der Welt, um mit dieser so genannten "Geo-Redundanz" die Systeme maximal ab Ausfall des primären Rechenzentrums durch Feuer, Sturm oder anderen höheren Gewalten abzusichern.

04.11.15 - Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und Europa für ungültig erklärt
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die Safe Harbor-Vereinbarung zwischen den USA und Europa für ungültig erklärt. Dieser Beschluss läutet einen Paradigmenwechsel ein und hat auf beiden Seiten des Atlantiks hohe Wellen geschlagen - insbesondere bei US-amerikanischen Unternehmen, die Safe Harbor bisher als einzigen Compliance-Mechanismus einsetzten. Die EU und - noch viel wichtiger - einige Mitgliedsstaaten üben bereits seit einigen Jahren Kritik an der Safe Harbor-Vereinbarung, doch viele Unternehmen haben bisher auf das Fortbestehen dieser unaufwändigen Lösung vertraut.

04.11.15 - Bitkom zur EuGH-Entscheidung zum Safe Harbor-Abkommen
Der Digitalverband Bitkom äußerte sich zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor-Abkommen: "Die Digitalwirtschaft braucht international einheitliche Regelungen zum Datenschutz auf hohem Niveau ", sagte die Geschäftsleiterin des Digitalverbands Bitkom, Susanne Dehmel. "Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben." Hier sind aus Bitkom-Sicht die EU-Kommission und die nationalen Datenschutzbehörden in der Pflicht.


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