05.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden
Der Wegfall von Safe Harbor betrifft keineswegs nur US-Firmen oder die viel benannten Unternehmen wie Facebook, Google & Co.
05.11.15 - Bundeskartellamt und Stadtwerke Leipzig einigen sich auf Senkung der Fernwärmepreise
Das Bundeskartellamt hat sich mit der Stadtwerke Leipzig GmbH (SW Leipzig) auf eine Senkung der Fernwärmepreise im Volumen von gut 8 Mio. Euro jährlich über eine Laufzeit von fünf Jahren geeinigt. Das Gesamtvolumen der Preissenkung beträgt damit etwa 40,8 Mio. Euro. Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 Missbrauchsverfahren gegen mehrere Versorgungsunternehmen eingeleitet, unter anderem die SW Leipzig, nachdem sich aus der Sektoruntersuchung Fernwärme Anhaltspunkte für überhöhte Preise ergeben hatten.
05.11.15 - Wiedereinführung der anlasslosen, verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten
Der Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz hat den Weg für die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung frei gemacht. Mit Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen die Mitglieder eine geänderte Fassung des Entwurfes der Regierungskoalition (18/5088). Der von der Koalition eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass das Gesetz wissenschaftlich evaluiert werden soll. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetzesvorhaben. Ein Antrag der Linken-Fraktion, von der Vorratsdatenspeicherung abzusehen, stieß auf Ablehnung der Koalitionsvertreter. Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundestag am 16. Oktober 2015 beschlossen.
05.11.15 - Vorratsdatenspeicherung: Es fehlt nach wie vor eine valide Begründung dafür, dass die massenhafte anlasslose Speicherung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erforderlich ist
Zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur "Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten", mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten wieder eingeführt wird, erklärt die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen:
05.11.15 - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schafft Rechtsunsicherheit
Der Digitalverband Bitkom sieht die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag kritisch. "Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. Aus unserer Sicht hätte es die Möglichkeit zur intensiveren Diskussion dieses umstrittenen Themas geben müssen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden. Rohleder: "Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen."
05.11.15 - Bedeutung von Safe Harbor und Datenschutz bei Data Management von Kunden und Interessenten
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die "Safe Harbor"-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Damit ist dem Austausch personenbezogener Daten zwischen europäischen und US-amerikanischen Unternehmen die gängigste Rechtsgrundlage entzogen worden. Welche Chancen und Risiken das Urteil insbesondere für deutsche Unternehmen hat, kommentiert im Folgenden Holger Stelz, Direktor Marketing & Business Development bei Uniserv, einem Anbieter für Kundendatenmanagement.
Safe Harbor: "Urteil betrifft alle Unternehmen, die Kundendaten selbst oder über Dritte in die USA übermitteln"
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