05.10.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Plattformen
Für eine Festlegung von Vergabekriterien bei Sportgroßereignissen gibt es keine Mehrheit



05.10.15 - Grüne fordern Änderungen bei Vergabeentscheidungen von Sportgroßereignissen
Für den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrag (18/3556) zur Festlegung von Vergabekriterien bei Sportgroßereignissen zeichnet sich keine Mehrheit ab. Das wurde bei der ersten Beratung der Vorlage während der Sitzung des Sportsausschusses deutlich. Vertreter von Unions-, SPD- und Linksfraktion sahen - ebenso wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Ole Schröder (CDU) - einzelne Punkte in dem Antrag als unterstützenswert an. Insgesamt sei er in seiner jetzigen Form jedoch nicht zustimmungsfähig, urteilten sie.

05.10.15 - Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen (z.B. "eBay")
Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12. August 2015 (XI R 43/13) entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei "Verkäuferkonten" bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca. 90.000 Euro.

05.10.15 - Steuerfreie Trinkgelder: Der BFH urteilte, dass der Streitfall nicht mit den bereits vom VI. Senat des BFH entschiedenen, das spieltechnische Personal betreffenden, sog. Tronc-Fällen vergleichbar ist
Mit Urteil vom 18. Juni 2015 (VI R 37/14) hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein können. Die Steuerfreiheit entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.

05.10.15 - Safe Harbor ist keine ausreichende Grundlage für Datenübermittlung in die USA
Schleswig-Holsteinische Unternehmen, die personenbezogene Daten an Geschäftspartner oder Auftragnehmer in die Vereinigten Staaten von Amerika übermitteln, haben sich bisher vor allem auf "Safe Harbor" ("Sicherer Hafen") berufen: Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2000 eine Übermittlung personenbezogener Daten an US-amerikanische Unternehmen für zulässig erklärt, sofern sich diese den Vorgaben der sogenannten Safe-Harbor-Grundsätze unterwerfen.

05.10.15 - Praxistaugliche Anregungen für eine Compliance-Risikoanalyse auch von komplexen kommunalen Mischkonzernen
Stadtwerke professionalisieren zunehmend ihre Anstrengungen, um regelkonformes Handeln sicherzustellen. Der Beitrag will praxistaugliche Anregungen für eine Compliance-Risikoanalyse auch von komplexen kommunalen Mischkonzernen geben. Ziel ist, bei einer Vielzahl von betroffenen Unternehmen und relevanten Rechtsgebieten eine risikoorientierte Vorgehensweise und Themenauswahl für eine standardbasierte systematische Compliance-Risikoanalyse zu entwickeln, die die Basis für ein Compliance Management System bildet.


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