07.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die EU, in der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten klar zu regeln
Die meisten Betriebe bleiben teilweise oder völlig von der Erbschaftsteuer befreit - unter bestimmten Bedingungen. Entsprechende Neuregelungen der Erbschaftsteuer hat das Kabinett beschlossen
07.08.15 - Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde deutschen IT-Mittelstand gefährden
Die im Bundestag diskutierte Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde private IT-Dienstleister stark benachteiligen und wird daher von dem Digitalverband Bitkom abgelehnt. Der Entwurf für eine Änderung im sogenannten Protokollerklärungsumsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/4902) sieht vor, dass kommunale Unternehmen künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern hätten. Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark eingeschränkt. "Das Gesetz würde dazu führen, dass IT-Mittelständler massiv Aufträge verlieren und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht werden", sagt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer.
07.08.15 - Datenschützer mahnen klare Regeln für den Datentransfer aus der EU in Drittstaaten an
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die EU, in der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten klar zu regeln. "Für grenzüberschreitende, personenbezogene Daten benötigen wir verlässliche, voraussehbare Regelungen", betont der BvD in einem veröffentlichten Positionspapier. Dies gelte für betroffene Einzelpersonen ebenso wie für die Wirtschaft. Ausnahmen seien durchaus möglich. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die EU-Gesetze mit einer geschickten juristischen Argumentation umgangen werden könnten. Der BvD begrüßt, dass in dem Entwurf der EU-Kommission die Möglichkeit für Unternehmen erhalten bleiben soll, mittels standardisierten bzw. hoheitlich genehmigten Verträgen die Datenverarbeitung oder den Datentransfer in Drittstaaten zu ermöglichen.
07.08.15 - Plädoyer für eine intensive Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung
In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschlag eines Vorratsdatenspeicherungsgesetzes und der hierzu stattfindenden politischen Auseinandersetzung. Darin wird festgestellt, dass der aktuelle Entwurf der Bundesregierung verfassungswidrig ist. Derzeit erfolgt eine weitgehende Nutzung von auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage. Angesichts dieser Situation plädiert das ULD dafür, die derzeit stattfindende Gesetzgebung so lange zurückzustellen, bis zu den grundlegenden verfassungsrechtlichen und ermittlungspraktischen Fragen valide Antworten vorliegen und nach einer gesellschaftlichen Diskussion ein möglichst weitgehender Konsens erreicht wurde.
07.08.15 - Unternehmensführung: Abgeordnete wollen Steuertransparenz durchsetzen
Großunternehmen und börsennotierte Unternehmen müssen Informationen zu Gewinnen, entrichteten Steuern und erhaltenen staatlichen Beihilfen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, offenlegen. So verlangen es die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in ihren Änderungsanträgen zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag. Damit sollen Transparenz und langfristiges Engagement der Aktionäre in den Unternehmen verstärkt werden. Zudem fordert das Parlament, dass Aktionäre mindestens alle drei Jahre über die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung, also die Managergehälter, abstimmen können. "Diese Abstimmung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer langfristig angelegten Planung und Entscheidungsfindung bei Unternehmen und Anlegern. Sie wird die Transparenz in der Führung europäischer Unternehmen erhöhen und das Engagement institutioneller Anleger und Vermögensverwalter verstärken", sagte der Berichterstatter Sergio Cofferati (S ProzentD, IT).
07.08.15 - Vererbtes Betriebsvermögen wird steuerlich geschont oder begünstigt - wenn das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben
Die meisten Betriebe bleiben teilweise oder völlig von der Erbschaftsteuer befreit - unter bestimmten Bedingungen. Entsprechende Neuregelungen der Erbschaftsteuer hat das Kabinett beschlossen. Vererbtes Betriebsvermögen wird steuerlich geschont oder begünstigt - wenn das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass Betriebe und Arbeitsplätze auch im Erbfall fortbestehen. Der Gesetzentwurf ändert die bisherigen Verschonungsregelungen im Grundsatz nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Verschonungsregeln für grundsätzlich geeignet und erforderlich befunden.
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