11.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert: Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen
Die Bedeutung eines Informationssicherheits-Managementsystems ist nicht zu unterschätzen: Laut Bundesinnenministerium basieren 40 Prozent der Wertschöpfung weltweit auf Informations- und Kommunikationstechnik



11.08.15 - KMU sollten Verschlüsselung nicht allein den Mitarbeitern überlassen
Laut einer KMU-Studie des Bundesministeriums des Innern war im Jahre 2012 E-Mail mit 98 Prozent die am weitesten verbreitete IKT-Lösung im Mittelstand. Doch nur 18 Prozent der Kleinen und Mittelständischen Unternehmen (KMU) haben ihre E-Mails verschlüsselt. Seit Snowdens Enthüllungen haben sich die Zahlen deutlich verändert. Einer aktuellen Studie von QSC und techconsult zufolge sind Verschlüsselungslösungen bei nahezu zwei Dritteln der KMU installiert. Diese werden jedoch nur von weniger als der Hälfte der Mitarbeiter genutzt. Das bedeutet, dass vor allem Client-Lösungen zum Einsatz kommen, die von den einzelnen Mitarbeitern eigenverantwortlich bedient werden müssen – ein riskantes Spiel, da in Compliance-Belangen die Geschäftsführung persönlich haftet.

11.08.15 - IT-Sicherheitsgesetz: Vorab-Audits schützen vor Aktionismus
Die Bedeutung eines Informationssicherheits-Managementsystems ist nicht zu unterschätzen: Laut Bundesinnenministerium basieren 40 Prozent der Wertschöpfung weltweit auf Informations- und Kommunikationstechnik. Die digitale Vernetzung von Behörden, Wirtschaft und Privatpersonen ist so eng wie nie zuvor. Angriffe auf die IT-Infrastrukturen können somit weitreichende Folgen haben – für einzelne Unternehmen und das ganze Gemeinwesen. Mitte Juni hat der Bundestag daher das "Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" verabschiedet. Es verpflichtet Unternehmen der sogenannten "Kritischen Infrastruktur", ein Mindestniveau an IT-Sicherheit zu halten und Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden.

11.08.15 - Weltweiter Informationsaustausch: Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung
Steuerhinterzieher haben es in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen. Ausländische Kapitalerträge werden für deutsche Finanzämter transparent, denn ab September 2017 beginnt der weltweite automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten. Das hat das Kabinett beschlossen. Zum automatischen Austausch von Konto-Informationen haben sich bereits im Oktober vergangenen Jahres mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf überführt die Bundesregierung diese Verpflichtung in nationales Recht. Sie schafft damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Meldepflichten. Voraussetzung für den Austausch der Kontodaten ist, dass das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird.

11.08.15 - Verbraucherrechte im Kabinett: Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen
Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Wer sein Konto dauerhaft oder erheblich überzieht, muss beraten werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Regelungen verabschiedet. Mit den Beschlüssen im Bundeskabinett setzt die Bundesregierung die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Erst muss ein Kreditinstitut sorgfältig prüfen, ob ein Antragsteller zahlungsfähig ist. Dann darf es künftig ein Darlehen gewähren. Das liegt auch im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Denn sonst drohen ihnen unter Umständen Pfändung und Zwangsvollstreckung. Der Kunde kann den Kredit-Vertrag jederzeit kündigen, wenn der Darlehensgeber gegen seine Pflichten verstoßen hat und trotz fehlender Kreditwürdigkeit ein Vertrag zustande gekommen ist.

11.08.15 - Forstwirtschaft: Bundeskartellamt untersagt die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg
Das Bundeskartellamt hat die abschließende Entscheidung im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg versandt. Über den Landesbetrieb Forst BW vertreibt Baden-Württemberg bislang nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Nach der Auffassung des Bundeskartellamtes verstößt diese gemeinsame Vermarktung gegen kartellrechtliche Vorschriften. Von der Entscheidung unberührt bleiben weitreichende Kooperationsmöglichkeiten der verschiedenen Waldbesitzer untereinander.


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