13.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nifis: "Wir brauchen keine neuen Gesetze zur Kontrolle des BND, die vorhandenen müssen nur einfach effektiv umgesetzt werden"
Grundsätzlich kann man unter Compliance die Einhaltung von internen und externen Regelungen verstehen. Im Bereich von vertrieblichen Kooperationen kommt es in erster Linie darauf an, eigene Standards und Regelungen sowie eine vorhandene Compliance-Organisation beim Kooperationspartner zu implementieren
13.07.15 - BND-Affäre: Deutsche Firmen und Bundesbürger als Staatsfeind Nr.1?
Quo vadis Bundesnachrichtendienst (BND): Angesichts der Ausweitung der BND-Affäre fordert die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) von der Deutschen Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen, um die Einhaltung und Durchsetzung deutschen Rechts gewährleisten zu können. "Wir brauchen keine neuen Gesetze zur Kontrolle des BND, die vorhandenen müssen nur einfach effektiv umgesetzt werden." Im Kinofilm "Staatsfeind Nr. 1" wurde deutlich gemacht, zu was Geheimdienste technisch in der Lage sind, wenn sie erst einmal losgelassen wurden. Sicherlich kann man den BND nicht mit der im Film dargestellten NSA (National Security Agency) vergleichen, dass macht Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der Nifis Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V., deutlich.
13.07.15 - Ratsentwurf zur EU-Datenschutzgrundverordnung: BvD e.V. sieht in dem aktuellen Einigungsergebnis des Rates ein ernsthaftes Problem für die Gewährleistung des Datenschutzes in Europa
Nach Ansicht des BvD stellt der Entwurf des Rates nur eine Reihe von rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten auf, mit denen formal eine einheitliche rechtliche europaweite Regelung geschaffen werden kann. Der Ratsentwurf enthält aber, anders als die Entwürfe von Kommission oder Parlament, kein geeignetes Instrument, mit denen die Regeln sachgerecht umgesetzt, kontrolliert oder gar überwacht werden können.
13.07.15 - Bußgelder gegen Hersteller von Fertiggaragen wegen illegaler Preisabsprachen
Das Bundeskartellamt hat gegen zehn Hersteller von Fertiggaragen Bußgelder in Höhe von insgesamt 11 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Verfahren betraf zwei Tatkomplexe. Im süddeutschen Raum haben sich zahlreiche Unternehmensvertreter im Zeitraum von 2005 bis 2012 mehrfach jährlich getroffen, um wiederholt neue Mindestverkaufspreise für gängige Standardgrößen von Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Darüber hinaus wurde gegen ein weiteres Unternehmen ein Bußgeld aufgrund von Preisabsprachen für den Verkauf von Garagen in Norddeutschland verhängt."
13.07.15 - Bußgelder für Tondachziegel-Kartell: 66 Millionen Euro rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Mai 2015 Geldbußen in Höhe von rund 42 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Tondachziegeln verhängt. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Mitglieder des Tondachziegel-Kartells abgeschlossen. Ursprünglich hatte das Amt Ende 2008 bzw. Anfang 2009 Bußgelder gegen neun Tondachziegel-Hersteller und einige der beteiligten Manager verhängt. Während fünf dieser Unternehmen die Bußgeldbescheide akzeptierten, legten vier Unternehmen Rechtsmittel ein. Zwei dieser Unternehmen wurden während des Einspruchsverfahrens veräußert bzw. umstrukturiert und konnten so von einer Gesetzeslücke im deutschen Bußgeldrecht profitieren (zur Gesetzeslücke siehe auch Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 2. Juni 2015).
13.07.15 - Prüfung der Compliance von vertrieblichen Kooperationen
Grundsätzlich kann man unter Compliance die Einhaltung von internen und externen Regelungen verstehen. Im Bereich von vertrieblichen Kooperationen kommt es in erster Linie darauf an, eigene Standards und Regelungen sowie eine vorhandene Compliance-Organisation beim Kooperationspartner zu implementieren. Aufgabe der Internen Revision ist es dann, zunächst in einer Art Bestandsaufnahme die Implementierung und Einhaltung der Standards in den Gesellschaften vor Ort zu überprüfen. Falls erforderlich, müssen Handlungsbedarf identifiziert und Maßnahmen initiiert werden, um ein ausreichendes Niveau an Compliance zu gewährleisten. Dabei ist eine enge Abstimmung zwischen Interner Revision und Compliance-Bereich sinnvoll. Der vorliegende Orientierungsrahmen soll risikoorientiert Bereiche identifizieren, in denen Prüfungshandlungen sinnvoll sein können.
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