15.01.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Affären stellen die Integrität von Vorstandsmitgliedern in Frage - In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer die Frage nach der Aufsichtsratsarbeit
Banken müssen ihre Kapitalanforderungen mit Instrumenten berechnen können, die maßgeschneidert zu ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil passen



15.01.15 - Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof zur Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat das Verfahren, das die Frage betrifft, ob die VG Wort berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen, ausgesetzt Die Beklagte ist die im Jahr 1958 gegründete Verwertungsgesellschaft Wort. Sie ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, in dem sich Wortautoren und deren Verleger zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie nimmt als einzige Verwertungsgesellschaft in Deutschland die ihr vertraglich anvertrauten urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren und deren Verlegern wahr. Der Kläger ist Autor wissenschaftlicher Werke. Er hat mit der Beklagten im Jahr 1984 einen Wahrnehmungsvertrag geschlossen. Darin hat er ihr unter anderem die gesetzlichen Vergütungsansprüche für das aufgrund bestimmter Schrankenbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zulässige Vervielfältigen seiner Werke zum privaten Gebrauch zur Wahrnehmung übertragen.

15.01.15 - Zu hohes Haftungsrisiko wirkt kontraproduktiv
Affären stellen die Integrität von Vorstandsmitgliedern in Frage. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer die Frage nach der Aufsichtsratsarbeit. "Eine mit krimineller Energie begangene Veruntreuung wird für den Aufsichtsrat immer schwer zu erkennen sein", sagt der Leiter des Deutschen Instituts für Effizienzprüfung Peter Ruhwedel. "Aber ausgeklügelte Compliance- und interne Kontrollsysteme helfen dabei, Verfehlungen frühzeitig aufzudecken."

15.01.15 - Deckelung Kreditkartengebühren durch EU: Firmenkreditkarten nicht betroffen
Die Lufthansa-Tochter AirPlus begrüßt, dass Firmenkreditkarten nicht von der in dieser Woche durch die EU-Gremien beschlossenen Gebührensenkung für Kreditkarten betroffen sind. Eine entsprechende Einigung hat es am 17.12.2014 zwischen Vertretern des Ministerrats und des Parlaments gegeben. Die Einigung muss noch formell durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten und den im Europaparlament zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzfragen bestätigt werden, bevor sie im kommenden Jahr im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt wird. Für Corporate Cards werden auch neue Definitionen gelten, so dass nur Karten in den Genuss der Ausnahmeregelung für Corporate Cards kommen, die direkt von einem Firmenkonto aus bezahlt werden.

15.01.15 - Vertrauen in die internen Risikomodelle der Banken muss gestärkt werden
"Banken müssen ihre Kapitalanforderungen mit Instrumenten berechnen können, die maßgeschneidert zu ihrem Geschäftsmodell und Risikoprofil passen. Standardmodelle können das nicht adäquat darstellen. Deshalb sollten Banken weiterhin interne Risikomodelle verwenden dürfen. Es muss aber für mehr Vertrauen und Transparenz gesorgt werden", sagt Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes deutscher Banken. Die Aufsichtsstandards des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht stellen umfangreiche Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Die Höhe der Eigenkapitalausstattung bemisst sich nach Größe und Risikoprofil der Bank. Neben einem aufsichtlich vorgegebenen Standardansatz zur Berechnung der Risiken und damit der Kapitalanforderungen dürfen Banken auch eigene, von der Aufsicht genehmigte interne Modelle verwenden. Diese internen Modelle sind in die Kritik geraten. Der Vorwurf lautet, dass sie zu wenig transparent, zu wenig vergleichbar und zu wenig an Stresssituationen orientiert seien.

15.01.15 - IIRC-Pilotteilnehmer-Konferenz zum Integrated Reporting - Vielfältige Antworten auf zukünftige Megatrends
Vom 24.9.2014 bis zum 26.9.2014 fand in Madrid die 4. IIRC-Pilotteilnehmer-Konferenz unter Mitwirkung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) statt. Rund 250 Unternehmensvertreter diskutierten aktuelle Herausforderungen und Ansätze, um das Potenzial der integrierten Berichterstattung (Integrated Reporting, IR) in den jeweiligen Organisationen zu erschließen. Im Rahmen von Workshops bestand zudem die Möglichkeit, Erkenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die integrierte Berichterstattung zu teilen und zu vertiefen.


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