16.01.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bereich Compliance hat in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Diskussion deutlich an Bedeutung gewonnen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht



16.01.15 - Marktbetrachtung Risiko-Management: Unternehmen nutzen Potenziale oft unzureichend aus
Projekte bestimmen heute in vielen Unternehmen den Arbeitsalltag. Scheitern sie an unterschätzten oder vernachlässigten Risiken, zieht das oft weitreichende Konsequenzen nach sich. Doch wie eine aktuelle Marktbetrachtung des Projektmanagement-Unternehmens House of PM GmbH sowie Fachdiskussionen auf dem PM-Summit in München zeigen, ist die Umsetzung von Risiko-Managementprozessen häufig unvollständig und mangelhaft. Gerade etablierte Unternehmen tun sich aufgrund von fest verankerten Prozessen und Zuständigkeiten besonders schwer damit. Das Potential des Risiko-Managements wird demnach in vielen Unternehmen nur unzureichend ausgenutzt.

16.01.15 - Neuer Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen neuen Kriterienkatalog für das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die zahlreichen Änderungen und Erweiterungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Rechtsprechung erforderlich. Der Kriterienkatalog 2.0 orientiert sich zudem an den sechs Gewährleistungszielen des Datenschutzes: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nicht-Verkettbarkeit und Intervenierbarkeit. IT-Produkte mit vorbildlichem Datenschutz müssen diese Ziele in einen vernünftigen Ausgleich bringen. Betroffene können so sicher sein, dass mit ihren Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Einsetzende Stellen reduzieren die Gefahr von ggf. existenzbedrohenden Zwischenfällen.

16.01.15 - Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält in § 13 den Verweis auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) enthält in § 13 den Verweis auf § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, der entsprechend Anwendung findet. Darin ist die Haftung des Unternehmers für beauftragte Unternehmer normiert. "Gemeint ist damit die Haftung des Unternehmers für von ihm beauftragte Sub- und Nachunternehmer. Diese Regelung spricht nicht gerade für gesetzgeberische Qualität. Es ist nicht absehbar, wie die Rechtsprechung § 13 MiLoG auslegen wird", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. in Essen.

16.01.15 - Finanzamt verlangt eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster
Spenden: Betroffene Familien, Kinder, soziale Einrichtungen unterstützen und sich dabei selbst vom Staat unterstützen lassen. Im Rahmen der Steuererklärung können Zuwendungen insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Darüber hinausgehende Beträge können vorgetragen und in den folgenden Jahren steuersparend erklärt werden. Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars- Michael Lanbin, weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt hierfür regelmäßig eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster verlangt.

16.01.15 - Der IDW PS 980 zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen: Anwendbarkeit in der öffentlichen Verwaltung
Der Bereich Compliance hat in den letzten Jahren in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Diskussion deutlich an Bedeutung gewonnen. Als ursächlich dafür sind einerseits komplexere rechtliche Vorgaben, z. B. auch in Form europäischer Regelungen, anzusehen. Anderseits hat die öffentliche Sensibilität durch zahlreiche medial diskutierte Beispiele z. B. in den Bereichen Datenschutz oder Wirtschaftskriminalität zugenommen. Auch hinsichtlich des öffentlichen Sektors wird Compliance zunehmend diskutiert, wobei dieser Bereich selbstverständlich in besonders hohem Maße an die Einhaltung gesetzlicher Regelungen gebunden ist und daher mögliche Verstöße auch besondere (Reputations-)Risiken mit sich bringen.


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