16.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Verbraucherschutzverbände sollen künftig Unternehmen wegen unzulässiger Datenerhebung abmahnen und verklagen können
BND soll der CIA jährlich mehrere hundert Meldungen übermittelt haben
16.02.15 - oodrive: Die leichte Bedienbarkeit der Collaboration-Lösungen steigert die Zufriedenheit der Kunden, macht Trainings überflüssig und minimiert das Risiko von Compliance-Verletzungen durch den Einsatz von Behelfslösungen
Oodrive ist einer der europäischen Marktführer für sichere Online-Datenverwaltung für Unternehmen. Der SaaS-Pionier betreut über 14.500 Firmen in über 90 Ländern, die mit Lösungen des Unternehmens weltweit sicher und online kollaborieren. Kleine und mittelständische Betriebe vertrauen Oodrive dabei ebenso wie Großkunden.
16.02.15 - Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für besseren Schutz persönlicher Daten
Die Deutsche Bundesregierung hat die Reform des Unterlassungsklagegesetzes beschlossen. Die Klagebefugnis der Verbraucherorganisationen soll erweitert werden, so dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Verstöße von Unternehmen beim Verbraucherdatenschutz vorgehen kann. "Das Verbandsklagerecht ist endlich im digitalen Zeitalter angekommen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
16.02.15 - Weiteres Bußgeld wegen vertikaler Preisbindung im Matratzenfall verhängt
Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 3,38 Mio. Euro gegen die Metzeler Schaum GmbH wegen vertikaler Preisbindung der Einzelhändler beim Vertrieb ihrer Produkte verhängt. Von Anfang 2007 bis Juli 2011 hatten Verantwortliche von Metzeler mit ihren Händlern wiederholt Vereinbarungen darüber getroffen, dass bestimmte Matratzen sowohl im stationären Handel als auch im Online-Handel grundsätzlich zu den vom Hersteller vorgegebenen Verkaufspreisen angeboten werden.
16.02.15 - Gesetzentwurf stärkt Verbraucherrechte: Datennutzung ohne Einwilligung ist nicht erlaubt
Verbraucherschutzverbände sollen künftig Unternehmen wegen unzulässiger Datenerhebung abmahnen und verklagen können. Zudem sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbraucherfreundlicher werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Häufig erheben und verarbeiten Unternehmen Daten von Verbrauchern, ohne dass diese eingewilligt haben. Vor allem in größerem Umfang sind solche Daten für Dritte aus verschiedenen Gründen wertvoll. Unternehmen nutzen sie etwa für Zwecke der Werbung, für Markt- und Meinungsforschung oder um Persönlichkeits- und Nutzerprofilen zu erstellen.
16.02.15 - Eine weitere Spähaktion: Die erst im Verlauf der Ausschussrecherchen bekannt gewordene CIA-Spähaktion gilt als streng geheim und hochsensibel
Neben dem Projekt "Eikonal", bei dem der Bundesnachrichtendienst (BND) von 2004 bis 2008 in Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA in Frankfurt einen Internetknoten angezapft hat, gab es noch eine weitere Operation dieser Art. Vor dem Untersuchungsausschuss, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll, bestätigte ein unter dem Kürzel W. K. firmierender Zeuge, der beim BND für diese Aktion für den technischen Bereich zuständig war, entsprechende Presseberichte. W. K. betonte, dass bei diesem von 2003 bis 2006 laufenden Projekt vom BND keine Telefon- und Faxdaten von Deutschen ins Ausland weitergeleitet wurden und dass auch keine Informationen über Bürger jenes Landes übermittelt wurden, aus dem der geheimdienstliche Kooperationspartner bei dieser Aktion stammte.
16.02.15 - Antikorruptions-Compliance gilt als Pflichtbestandteil jedes organisationspflichtgemäßen Regelwerks von Unternehmensrichtlinien
Am 26.6.2014 hat die Internationale Handelskammer (ICC) ihre Richtlinien zum Umgang mit Geschenken und Einladungen veröffentlicht. Das Regelwerk soll die Sensibilität für Korruptionsprävention erhöhen und Empfehlungen für die Formulierung unternehmensinterner Richtlinien bereitstellen. Es fügt sich ein in die umfassenden Bestrebungen der ICC, Unternehmen Regelwerke für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zur Verfügung zu stellen.
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