17.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektor­weiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht
Ohne User-Tracking mit IP-Adressen, Cookies, Geo-Targeting und sonstigen Verfolgungsmaßnahmen können Online-Anzeigen nicht zielgruppengerecht geschaltet werden: So würden die Nutzer würden mit für sie uninteressanter Werbung belästigt – so zumindest macht Google den permanenten Eingriff in die Privatsphäre der Menschen zu einer nützlichen Notwendigkeit zum Wohle aller Internet-User



17.08.15 - Angezeigte Suchergebnisse, Trefferlisten und Werbelinks sind weder manipuliert noch durch undurchsichtige Algorithmen an die vermeintlichen persönlichen Bedürfnisse angepasst
Ohne User-Tracking mit IP-Adressen, Cookies, Geo-Targeting und sonstigen Verfolgungsmaßnahmen können Online-Anzeigen nicht zielgruppengerecht geschaltet werden. So würden die Nutzer würden mit für sie uninteressanter Werbung belästigt – so zumindest macht Google den permanenten Eingriff in die Privatsphäre der Menschen zu einer nützlichen Notwendigkeit zum Wohle aller Internet-User. "Das stimmt nicht!", sagt Andreas Wiebe, CEO der Schweizer Hulbee AG. Hulbee betreibt eine "Secure Search Engine", deren Anzeigensystem "AdAnnonce" zwar ähnlich wie Googles AdWords funktioniert, aber den "Verfolgungswahn" des amerikanischen Wettbewerbers konsequent vermeidet. "Wer bei Hulbee sucht, hinterlässt keine Spuren bei uns und wir hinterlassen auch nicht heimlich Spuren auf seinem Rechner", versichert Andreas Wiebe. Das gibt den Nutzern das Vertrauen, dass die angezeigten Suchergebnisse, Trefferlisten und Werbelinks weder manipuliert noch durch undurchsichtige Algorithmen an die vermeintlichen persönlichen Bedürfnisse angepasst sind, sagt der Hulbee-CEO.

17.08.15 - Datenschutz bei Smartphone-Apps im Blick behalten: Viele Nutzer passen die Einstellungen ihrer Geräte an
Die Navi-App nutzt den Standort, die Bildbearbeitung greift auf die gespeicherten Fotos zu oder der Messenger auf die Kontakte: Viele Smartphone-Apps verwenden persönliche Daten, um ihre Funktionalität voll ausspielen zu können. Dennoch sollten Smartphone-Besitzer die Einstellungen ihrer Geräte im Blick behalten. Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom hat gut die Hälfte (52 Prozent) aller Smartphone-Nutzer in Deutschland die Lokalisierungsfunktion ihres Smartphones schon einmal verändert. Damit kann geregelt werden, ob eine App immer, zeitweise oder gar nicht auf den Standort des Nutzers zugreifen darf. 38 Prozent haben die Zugriffsmöglichkeit auf ihre auf dem Smartphone gespeicherten Fotos verändert und ein Viertel (25 Prozent) die Nutzung ihrer persönlichen Kontakte. Immerhin 17 Prozent haben die Einstellungen zur Nutzung des Mikrofons angepasst, was vor allem für Apps mit einer Funktion für die Spracheingabe wichtig ist.

17.08.15 - BvD: "EU-Pläne zum Datenschutz belasten Wirtschaft"
Die bisherigen EU-Pläne zur Datenschutz-Grundverordnung stoßen beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) auf heftige Kritik. Denn sollten die bisherigen Vorstellungen Wirklichkeit werden, kämen auf Unternehmen steigende Kosten und wachsende Bürokratie zu, warnt Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff schlägt bereits Sonderregelungen für Kleinstunternehmen vor. Voßhoff ist zu Gast auf dem BvD Verbandstag am Dienstag in Berlin. Eigentlich will Brüssel den Datenschutz europaweit klar und einheitlich regeln: Insbesondere sollen die EU-Bürger vor der Datenwut von Big-Data-Unternehmen wie Facebook und Google besser geschützt werden. Damit die Konzerne den Datenschutz auch wirklich einhalten, sehen die Pläne eine erhebliche Ausweitung der Datenschutzkontrolle durch die Aufsichtsbehörden vor. Gerade das gehe aber zulasten der Unternehmen, kritisiert der BvD.

17.08.15 - Außerordentliche Kündigung - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung privater "Raubkopien"
Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche "DVD-" bzw. "CD-Rohlinge" kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein strafbewehrter Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt. Über einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Der Kläger war seit Februar 1992 bei dem beklagten Land beschäftigt. Er nahm die Funktion des "IT-Verantwortlichen" beim Oberlandesgericht N. wahr. Zu seinen Aufgaben gehörte unter anderem die Verwaltung des "ADV-Depots".

17.08.15 - Bauindustrie: Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht über Entflechtungen im Bereich Walzasphalt
Das Bundeskartellamt hat einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektor­weiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht. Der Bericht fasst das Ziel und den Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie die dabei angewendeten Beurteilungsmaßstäbe zusammen. Das Bundeskartellamt hatte die Verfahren aufgrund der Erkenntnisse aus der im Jahr 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "In unserer Sektoruntersuchung sind wir auf ein deutschlandweites, dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt gestoßen. Insbesondere die vier größten Asphaltanbieter Werhahn, Strabag, Eurovia und Kemna waren an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Dieses bundesweite Geflecht haben wir weitgehend aufgelöst und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beim künftigen Asphaltangebot insbesondere für Straßenbauprojekte echter Wettbewerb zwischen den Anbietern herrschen kann. Gerade kleinere, regionale Straßenbauer ohne eigene Asphaltproduktion sollen so bessere Bezugsmöglichkeiten erhalten."


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