29.10.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Safe Harbor ist Geschichte: Auf Basis dieser nun unwirksamen Entscheidung der EU Kommission dürfen keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden
Die nationalen Aufsichtsbehörden können trotz Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus selbständig prüfen



29.10.15 - Safe-Harbor wegen des massenhaften Zugriffs von US-Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern für ungültig erklärt
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig zu erklären.

29.10.15 - Safe Harbour-Entscheidung: Hintergrundinformationen und mögliche Konsequenzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe Harbour-Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den USA für ungültig erklärt (Az. C-362/14). Die Datenschutz-Experten des BDO haben einige Informationen hierzu zusammengestellt und auch mögliche Konsequenzen der Entscheidung aufgezeigt.

29.10.15 - Die Safe-Harbor-Entscheidung ein Wendepunkt im Datenverkehr zwischen der EU und den USA
Nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und zum Recht auf Vergessenwerden hat der EuGH mit der Ungültigkeitserklärung der Safe Harbor-Entscheidung der EU-Kommission ein historisches Urteil erlassen. Das Gericht gibt damit eine unmissverständliche Antwort auf die Enthüllungen von Edward Snowden.

29.10.15 - Die Safe Harbor-Principles sind keine tragfähige Grundlage mehr für den grenzüberschreitenden Datenverkehr
Der EuGH hat am 06.10.2015 in der Rechtssache C-362/14 die Safe Harbor Principles gekippt und die Befugnisse der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden gestärkt. Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen Max Schrems und Facebook und der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit der Datenübermittlung aus Irland in die USA auf der Grundlage der Safe Harbor-Principles.

29.10.15 - Safe Harbor: US-Behörden haben zu umfangreiche Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern
Der EuGH hat die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Datenaustausch mit den USA eingeschränkt und die sogenannte Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für unwirksam erklärt. "Auf deren Basis dürfen keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden", erklärt die Datenschutzexpertin Jana C. Fuchs von Bryan Cave.


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