22.04.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus dem Jahr 2012
Die von der EU anlässlich der Russland-Ukraine-Krise erlassenen Sanktionsmaßnahmen haben für erhebliche Unruhe in der Wirtschaft gesorgt



22.04.16 - Damit Kunden wissen, was das Konto kostet, müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren
Geldanlageprodukte müssen besser vergleichbar werden, fordert Bundesjustizminister Maas. Verbraucher sollen aktiv und selbstbestimmt über die für sie beste Anlageform entscheiden können. Eine moderne Verbraucherpolitik, so Bundesjustizminister Heiko Maas, müsse dafür sorgen, dass die Verbraucher ihre Marktmacht nutzen und "auf den Finanzmärkten genauso wählerisch sind wie auf dem Wochenmarkt". Kluge Verbraucherpolitik, so der Minister weiter, unterstützte die Menschen gerade auch beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Das setze voraus, dass sie informiert seien, aktiv und kritisch vergleichen könnten.

22.04.16 - Geltung der gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung auch für die Europäische Union
Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus dem Jahr 2012. In einer Kleinen Anfrage moniert die Linke, dass die Regierung sich bislang nicht zu einer Unterstützung der Richtlinie hat "durchringen" können. Die Fraktion möchte wissen, warum sich die Bundesregierung bislang hat nicht einigen können in dieser Frage, obwohl in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Quoten-Regelung erlassen wurde.

22.04.16 - Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf
Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und damit eine weitere Maßnahme zur Finanzmarktstabilisierung mit geringfügigen Änderungen angenommen. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen.

22.04.16 - Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Compliance-Mitarbeitern von Banken und Zahlungsdienstleistern bei der Abwicklung und Kontrolle von Zahlungsverkehr und anderen Finanzdienstleistungen für Kunden der Bank - am Beispiel der Bereitstellungsverbote
Die von der EU anlässlich der Russland-Ukraine-Krise erlassenen Sanktionsmaßnahmen haben für erhebliche Unruhe in der Wirtschaft gesorgt. Wesentlicher Bestandteil der EU-Sanktionen ist das sog Bereitstellungsverbot. Danach dürfen gelisteten Personen oder Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen. Als "Gelder" definieren die einschlägigen EU-Vorschriften neben Bargeld auch Geldforderungen, Einlagen bei Finanzinstituten oder Zahlungsansprüche. Das Bereitstellungsverbot hat die Herausforderungen, vor denen Kreditinstitute im EU-Sanktionsrecht ohnehin schon stehen, noch erheblich vergrößert.


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