02.03.17 - Compliance- & Governance-Newsletter
Seit Wochen beschäftigen sich die deutsche Öffentlichkeit und die Politik mit Löschforderungen gegenüber Betreibern sozialer Plattformen
Der 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages (Cum/Ex) hat sich erneut mit den Cum/Ex-Geschäften der Dresdner Bank beschäftigt
02.03.17 - Fake News: Schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen
Seit Wochen beschäftigen sich die deutsche Öffentlichkeit und die Politik mit Löschforderungen gegenüber Betreibern sozialer Plattformen. Während sich die Diskussion zunächst auf das Löschen von Hate Speech fokussierte, hat sich die Diskussion im Zuge der US-Wahl im November 2016 auf das Löschen von Fake News ausgeweitet. eco – Verband der Internetwirtschaft steht den aktuellen Plänen der Bundesregierung für eine gesetzlich vorgeschriebene Löschung von Hasskommentaren und Falschmeldungen innerhalb von 24 Stunden in sozialen Netzwerken skeptisch gegenüber. "Aus unserer Sicht dreht die Bundesregierung mit diesem Vorschlag an den falschen Stellschrauben. Wir bewegen uns hier in einem sehr sensiblen Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen. Das bedeutet, die Entscheidung über das Löschen fraglicher Inhalte muss sich in erster Linie am Grundsatz juristisch gründlicher Prüfung und nicht an gesetzlich vorgeschriebenen Zeitfenstern orientieren", sagt eco Vorstand Politik & Recht Süme.
02.03.17 - Herbert Walter sagte aus, dass er von den Aktienleerverkäufen um den Dividendenstichtag, bei denen eine einmal gezahlte
Der 4. Untersuchungsausschuss des Bundestages (Cum/Ex) hat sich erneut mit den Cum/Ex-Geschäften der Dresdner Bank beschäftigt. Unter dem Vorsitz von Hans-Ulrich Krüger (SPD) befragte das Gremium in öffentlicher Sitzung unter anderem Herbert Walter, der von 2003 bis zur Übernahme durch die Commerzbank 2009 Vorstandsvorsitzender des Instituts war. 2015 war er Chef des Bankenrettungsfonds Soffin. Mittlerweile ist er als selbstständiger Berater tätig. Walter sagte aus, dass er von den Aktienleerverkäufen um den Dividendenstichtag, bei denen eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer zweimal erstattet wurde, nie etwas gewusst und auch in seinem Berufsleben nie damit zu tun gehabt habe. Erstmals habe er 2015 im Rahmen seiner Tätigkeit für die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) davon gehört, dass diese Geschäfte ein Thema bei der Dresdner Bank waren. Während seiner Zeit bei dem Institut habe es keine Rolle gespielt.
02.02.17 - Bundeskartellamt gibt Beteiligung von ASML an Carl Zeiss SMT frei
Das Bundeskartellamt hat die geplante Minderheitsbeteiligung von ASML Holding N.V., Niederlande, an der Carl Zeiss SMT Holding GmbH & Co. KG, Deutschland, freigegeben. Beide Unternehmen sind international tätige Hersteller von Anlagen für die Herstellung von Halbleitern (Chips). Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "ASML ist der weltweit größte Anbieter von Lithographiesystemen für die Halbleiterherstellung. Es handelt sich dabei um technisch sehr komplexe Anlagen, die eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Mikrochips spielen. Carl Zeiss SMT ist besonders in der Herstellung von Hochleistungsoptiken tätig."
02.03.17 - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Bußgelder gegen Süßwarenhersteller wegen Informationsaustausch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern die Bußgelder des Bundeskartellamtes gegen vier Süßwarenhersteller und einen Unternehmensverband bestätigt und teilweise noch erhöht. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2013 bzw. Mitte 2014 Bußgelder verhängt, da die Beteiligten über mehrere Jahre Informationen über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht hatten bzw. diesen Austausch förderten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Das Oberlandesgericht hat noch einmal bestätigt, dass nicht nur klassische Absprachen zwischen Unternehmen kartellrechtlich verboten sind, sondern dass Unternehmen auch keine wettbewerblich sensiblen Informationen austauschen dürfen. Gerade wenn Unternehmen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Marktgegenseite oder über geplante Preiserhöhungen austauschen, beeinträchtigt dies den Wettbewerb zwischen den Unternehmen."
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