27.02.17 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Fraktion Die Linke lehnt eine vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada vereinbarten CETA-Abkommens ab
Der TÜV Nord, der viele VW-Modelle für die Typgenehmigung testet, kann keinen Einblick in die Motorsoftware nehmen



27.02.17 - Bundeskartellamt gibt den Erwerb der E-Book-Plattform "tolino" durch Rakuten frei
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Vermögenswerte für den technischen Betrieb der E-Book-Plattform "tolino" durch den japanischen Online-Händler Rakuten Inc. freigegeben. Veräußerin ist die Deutsche Telekom AG, die bisher die Cloud-basierte Plattform für die Buchhändler Thalia, Weltbild und Hugendubel betrieben hat. Rakuten betreibt eine weltweit tätige Internet-Handelsplattform mit rund 700 Mio. Mitgliedern. Im Bereich E-Books ist das Unternehmen in Deutschland bislang mit dem E-Book-Shop Kobo und eigenen Lesegeräten aktiv. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Plattform tolino hat im E-Book Markt in Deutschland neben dem Marktführer Amazon eine wichtige Marktposition. Der Erwerb durch Rakuten bringt aber keine wettbewerblichen Probleme mit sich. Rakuten ist zwar global ein wichtiger Player, im E-Book-Bereich in Deutschland ist das Unternehmen aber bislang ein eher kleinerer Wettbewerber."

27.02.17 - Verfassungskonformität von CETA noch offen
Die Fraktion Die Linke lehnt eine vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada vereinbarten CETA-Abkommens ab. In einem Antrag, der am Freitag erstmals durch den Bundestag beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, "die Notifizierung an Kanada zur Inkraftsetzung der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens zu verhindern". Nach Ansicht der Abgeordneten könne dies durch politische Einwirkung, eine vorsorgliche Beendigung der vorläufigen Anwendung oder die Einleitung einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgen. Eine weitere Forderung der Abgeordneten lautet, die Bundesregierung solle ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof über die Vereinbarkeit von CETA mit den Verträgen der Europäischen Union einholen.

27.02.17 - "Wir sind keine Hackerbude": Der TÜV Nord untersucht wie andere Prüforganisationen im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) neue Automodelle, bevor sie zugelassen werden
Der TÜV Nord, der viele VW-Modelle für die Typgenehmigung testet, kann keinen Einblick in die Motorsoftware nehmen. Das sähen die Prüfregeln nicht vor, sagte der ehemalige Vorstandsvorsitzende der TÜV Nord AG, Guido Rettig, im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Rettig, der am 31. Dezember 2016 aus dem Amt schied, hatte bereits im November 2015 in einem "Welt"-Interview betont, man habe daher keine Chance gehabt, die illegale Manipulation der Abgasreinigung bei VW-Dieselmodellen zu erkennen. Davon hat Rettig nach eigener Aussage erst Mitte September 2015 as der Presse erfahren. Der TÜV Nord untersucht wie andere Prüforganisationen im Auftrag des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) neue Automodelle, bevor sie zugelassen werden. Auf die mehrfache Frage, ob es dem TÜV verboten sei, in die Software zu schauen, betonte Rettig, man halte sich an die Regeln und Gesetze.

27.02.17 - Finanzmarkt-Compliance: Auslagerungen von Finanzinstituten werden stärker reguliert
Wie Unternehmen anderer Branchen auch lagern Geldinstitute einige Aufgaben oder Organisationseinheiten aus. Sie sind allerdings darin nicht völlig frei, sondern müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten. Mit der Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) AT 9 erhöht die BaFin die regulatorischen Vorgaben für das Auslagerungsmanagement von Banken. "Man trägt damit dem verstärkten Risikobewusstsein, das die Ereignisse der letzten Jahre geschaffen haben, Rechnung", sagt Thomas Deibert vom TME Institut. Er empfiehlt frühzeitiges Handeln, um die novellierte MaRisk zeitgerecht zu erfüllen. Voraussichtlich wird deren finale Fassung noch im Frühjahr 2017 veröffentlicht. Die BaFin will mit der Novellierung die effektive Steuerung und Überwachung von Auslagerungsrisiken sicherstellen. Um das zu erreichen, wurde beispielsweise klarer als zuvor definiert, was überhaupt als Auslagerung zu betrachten ist.


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