16.10.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten
Im Wege des Fernabsatzes zustande gekommene Altverträge können auch heute noch wirksam widerrufen werden, falls vorvertragliche Informationen nicht ordnungsgemäß erteilt worden sind


16.10.18 - Zahlreiche Immobilienfinanzierungen bis Juni 2010 dürften weiterhin widerruflich sein
Im Wege des Fernabsatzes zustande gekommene Altverträge können auch heute noch wirksam widerrufen werden, falls vorvertragliche Informationen nicht ordnungsgemäß erteilt worden sind. Denn die Erlöschensvorschrift des Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB greift hier nicht. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.02.2018, XI ZR 160/17, klargestellt, dass in zahlreichen Fällen ein solches Fernabsatzgeschäft vorliegt und damit den Weg für einen neuen "Fernabsatz-Widerrufsjoker" geebnet. "Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen lohnt sich daher weiterhin", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

16.10.18 - Das neue Wegekostengutachten deckt den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthält auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten
Ab dem 1. Januar 2019 sollen in Deutschland geänderte Mautsätze für Lkw gelten. Das sieht der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (19/3930) vor. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

16.10.18 - Deutsch-französische Einigung auf eine Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild
Nach der deutsch-französischen Einigung auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer für bestimmte Wertpapiere erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, warum das deutsch-französische Besteuerungsmodell diametral zu den bisher auf europäischer Ebene gefassten Beschlüssen steht und ob die Bundesregierung glaubt, dass sich die Verhandlungen auf europäischer Ebene jetzt leichter führen lassen. Außerdem wird gefragt, ob die deutsch-französische Verständigung ohne vorherige Vorbereitung durch die Ministerien erfolgte. Die Bundesregierung soll zu Schätzungen Stellung nehmen, nach denen die Finanztransaktionssteuer zu Einnahmen von rund 19,576 Milliarden Euro führen würde, davon 6,254 Milliarden Euro in Deutschland.

16.10.18 - Bundesgerichtshof bestätigt Unwirksamkeit zweier Preisklauseln eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem Urteil (vom 23. August 2018 - III ZR 192/17) die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt, durch die einem Unternehmen, das Eintrittskarten für künstlerische Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater, Shows, Kleinkunst) vertreibt, auf die Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. die Verwendung zweier Preisklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt worden ist.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

15.10.18 - Die Kartellverfolgung ist ein Kern der Arbeit des Bundeskartellamtes - Im laufenden Jahr 2018 wurden erneut zahlreiche Kartellverfahren abgeschlossen und neue Verfahren eingeleitet

15.10.18 - Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet

15.10.18 - Wegweiser im Dschungel internationaler Finanzregeln

15.10.18 - "European Fraud Map für 2017": Länderspezifische Erfolge im Kampf gegen Kredit- und EC-Kartenbetrug – Großbritannien, Frankreich und Norwegen mit höchstem Betrugsniveau


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen