09.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung ist auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen.
Für Neo-Broker genannte Plattformen, auf denen man online mit Wertpapieren handeln kann, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Makler, und diese werden meist auch eingehalten.



09.12.21 - Regierung begrüßt Vorschlag einer EU-Geldwäschebehörde
Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen. Diese könne "einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten", schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Zur Frage, wie sie zum Vorschlag einer Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro steht, verweist die Bundesregierung auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung des Legislativvorschlags und darauf, dass die Schwelle nicht für Zahlungen außerhalb gewerblicher Aktivitäten gelten soll.

09.12.21 - Finanzieller Verbraucherschutz bei der Nutzung von Neo-Brokern
Für Neo-Broker genannte Plattformen, auf denen man online mit Wertpapieren handeln kann, gelten dieselben Vorschriften wie für andere Makler, und diese werden meist auch eingehalten. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die europäischen Vorgaben über Märkte für Finanzinstrumente und deren Umsetzung in deutsches Recht seien "technologieneutral ausgestaltet und daher auf Neo-Broker ebenso anwendbar wie auf die übrigen Marktteilnehmer", schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sie führt weiterhin aus, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen ihrer Marktüberwachung auch die Aktivitäten von Neo-Brokern beobachtet und beim Verdacht auf Verstöße einschreitet. Die Regierung berichtet von einer geringen Anzahl von Verstößen durch Neo-Broker, denen die Bafin nachgegangen sei.

09.12.21 - Menschenrechtliche Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten
Die Bundesregierung ist auf Basis der Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) zu dem Schluss gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung allein nicht ausreicht, damit Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfalt entlang ihrer Lieferketten angemessen nachkommen. Deshalb habe sich die Koalition in dieser Legislaturperiode auf ein Lieferkettengesetz verständigt, betont die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. "Zudem unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, noch in diesem Jahr einen europäischen Legislativakt zur nachhaltigen Unternehmensführung vorzuschlagen, der auch verbindliche Sorgfaltspflichten in globalen Wertschöpfungsketten enthalten soll.


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