12.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Whistleblower sind für den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität essentiell – und damit vor allem auch der Schutz ihrer Identität.
2021 gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen.
12.02.21 - Datenschutz im Online-Vertrieb und Auftragsdatenverarbeitung
Der Datenschutz wurde durch die im Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit geschärft und die Rechte der Betroffenen gestärkt. Die Aufsichtsbehörden sind mittlerweile aktiv geworden und verhängen teils empfindliche Strafen, wenn Unternehmen und Konzerne mit dem Schutz der User- und Kundendaten zu lax umgehen. Unternehmen, die online Leads und Kunden generieren, sollten deswegen ein Auge auf die Details haben und nur mit seriösen Partnern zusammenarbeiten, die eine DSGVO-konforme Verarbeitung von Daten nachweisen können.
12.02.21 - Schutz für Whistleblower: Was ein Hinweisgebersystem können sollte
Whistleblower sind für den Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität essentiell – und damit vor allem auch der Schutz ihrer Identität. Das Berliner Unternehmen Business Keeper AG ist der europäische Pionier für elektronische Hinweisgebersysteme und erklärt, worauf es bei solchen ankommt. Digitale Hinweisgebersysteme richten sich an Mitarbeitende eines Unternehmens oder einer Behörde und sind zumeist über die jeweilige Unternehmenswebseite zugänglich. Hier können Hinweisgebende Meldungen über Missstände im Betrieb abgeben. Um die Identität der Hinweisgeber zu schützen, ist es besonders wichtig, dass Hinweisgebersysteme eine anonyme Meldeabgabe ermöglichen.
12.02.21 - Das ist neu im Digitaljahr 2021: Elektronische Patientenakte - Homeoffice-Pauschale - Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss seit dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen
2021 gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen. Am 1. Januar 2021 startete die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.
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