25.10.12 - Compliance- & Governance-Newsletter


Es kommt Bewegung in die Geldwäschebekämpfung: Insbesondere die nach dem Geldwäschegesetz "sonstigen Verpflichteten" werden stärker in die Pflicht genommen
Im Bundesjustizministerium (BMJ) hält man die Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig



25.10.12 - EU-Telekommunikationsvorschriften: Telekom-Regulierung muss sich auf hartnäckige strukturelle Wettbewerbsprobleme und auf die Förderung von Investitionen konzentrieren können
Die Europäische Kommission leitet mit Blick auf eine Aktualisierung der bestehenden Liste der relevanten Vorleistungs- und Endkundenmärkte für Telekommunikation, auf die das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Telekommunikationsvorschriften angewandt wird, eine öffentliche Konsultation ein. Diese Märkte umfassen den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz auf Endkundenebene sowie den Breitbandzugang auf Vorleistungsebene. Die Liste der relevanten Märkte erleichtert den nationalen Regulierungsbehörden die koordinierte Regulierung ihrer Märkte. Bei der Überprüfung sollen wichtige Entwicklungen der Märkte und Technologien berücksichtigt werden, wie etwa internetgestützte Anwendungen und Dienste, die Konvergenz zwischen verschiedenen Arten von Netzen und Diensten und die Entwicklung ultraschneller Internet-Netze und -Dienste.

25.10.12 - Bekämpfung von Kriminalität: Vorratsdatenspeicherung nicht compliant mit den Grundrechten
Im Bundesjustizministerium (BMJ) hält man die Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig. Das bestätigte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. "Genauso wie die Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bin auch ich persönlich der Meinung, dass eine Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist", sagte Stadler und wies daraufhin, dass das BMJ ein "grundrechtsschonenderes Verfahren" vorgeschlagen habe. Stadler räumte zugleich ein, dass der Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung in dieser Frage nicht abgeschlossen sei. Solange dies nicht der Fall ist, werde es auch keine Gesetzesvorlage geben, machte der Staatssekretär vor dem Ausschuss deutlich.

25.10.12 - Geldwäschebekämpfung: Anwendungsbereich des neuen Geldwäschegesetzes für Corporates
Es kommt Bewegung in die Geldwäschebekämpfung: Insbesondere die nach dem Geldwäschegesetz "sonstigen Verpflichteten" werden stärker in die Pflicht genommen. Das GwG ist konkretisiert worden, die sonstigen Verpflichteten müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind zu höherer Aufmerksamkeit verpflichtet und der Bußgeldkatalog ist präzisiert worden. Das neue Geldwäschegesetz (GwG) folgt dem allgemeinen Trend, Kriminalitätsprävention mehr und mehr in den privaten Sektor auszulagern. Der Beitrag stellt die Anforderungen und den Anwendungsbereich des neuen GwG speziell für den Nichtfinanzsektor vor.

25.10.12 - Compliance in der Finanzberatung: "Privatanleger dürfe nicht mehr verlieren darf, als er eingesetzt habe"
Anlässlich der aktuellen Diskussion in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über die künftigen Regeln für die Provisionsberatung zu Finanzprodukten und insbesondere etwaige Pflichten von Beratern, erzielte Provisionen an Verbraucher auszukehren, erklärt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Wichtig ist vor allem, dass dem Verbraucher ohne Einschränkungen offengelegt wird ist, ob Provisionen erzielt werden oder nicht. Dann kann er sich selbst ein Bild machen, ob und in welchem Umfang er die Beratung nutzen will oder sich lieber einem unabhängigen Berater anvertraut."

25.10.12 - Für das nächste Sommersemester sucht die FH Würzburg noch ein mittelständisches Unternehmen für ein Compliance-Projekt
Die Schmiergeld- und Datenskandale großer deutscher Unternehmen haben inzwischen die Debatte um die zuverlässige Einhaltung vorgeschriebener Compliance-Richtlinien wieder in Gang gebracht. Denn im Unternehmensbereich bedeutet Compliance die Sicherstellung und Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben ebenso wie die Selbstverpflichtung der Unternehmen, eigene Regeln einzuhalten. Durch sie sollen der Missbrauch von vertraulichen Daten und daraus folgende mögliche Schadenersatzklagen ebenso wie ein Imageschaden des Unternehmens abgewehrt werden.


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