01.12.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bei der geplanten Einführung einer PKW-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen sind zentrale datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten
Britische Netzsperren nur bedingt effektiv in ihrer Schutzwirkung und mit massiven unerwünschten Nebenwirkungen verbunden



01.12.14 - Politikberater: In der Praxis kann die unter dieser Berufsbezeichnung ausgeübte Tätigkeit unterschiedlicher Art sein
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte darüber zu entscheiden (Urteil vom 14. Mai 2014 VIII R 18/11), ob die Berufstätigkeit eines Politikberaters als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen ist. Das Berufsbild eines Politikberaters ist gesetzlich nicht normiert. In der Praxis kann die unter dieser Berufsbezeichnung ausgeübte Tätigkeit unterschiedlicher Art sein und von der als Lobbyismus bezeichneten Interessenvertretung von Firmen und Verbänden im parlamentarischen Umfeld über gutachtliche Tätigkeit für Parteien, Politiker und andere politische Akteure bis hin zu persönlicher Zuarbeit reichen. Im Streitfall bezeichnete sich der Kläger, der ein Magisterstudium in den Fächern Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und neuere Geschichte abgeschlossen hatte, als "Politikberater für Gesetzgebung".

01.12.14 - Keine PKW-Maut auf Kosten des Datenschutzes
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) fordert die Bundesregierung auf, bei der geplanten Einführung einer PKW-Maut für Autobahnen und Bundesstraßen zentrale datenschutzrechtliche Grundsätze zu beachten. Eine automatisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kfz-Kennzeichen aller Verkehrsteilnehmer ist nicht erforderlich, zumal die Abrechnung der PKW-Maut über die Kfz-Steuer erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Rückerstattung als Begründung für eine flächendeckende elektronische Erfassung der Daten und deren langfristige Speicherung ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar.

01.12.14 - eco: Britische Netzsperren sind Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte
Zur von der Britischen Regierung angekündigten Erweiterung der sogenannten Pornofilter um eine weitere Filterfunktion für extremistische Inhalte und Terror-Propaganda sagt eco-Vorstand Politik und Recht Oliver Süme: "Wir sehen diese Ausdehnung des Netzsperrenprinzips in Großbritannien mit Sorge. Aus unserer Sicht stellt es einen Rückschritt in der Bekämpfung illegaler Internetinhalte dar. Der Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung und Filterung von Internetinhalten ist aus unserer Sicht nicht nur kontraproduktiv für die Bekämpfung illegaler Inhalte und deren Löschung sondern auch Einflugschneise für eine Zensur-Kultur, die die Grundprinzipien der Transparenz und Rechtsstaatlichkeit untergräbt. Gleichzeitig ist diese Maßnahme – wie übrigens auch die Erfahrungen aus Großbritannien wieder bestätigen – nur bedingt effektiv in ihrer Schutzwirkung und mit massiven unerwünschten Nebenwirkungen verbunden."

01.12.14 - Verbraucherorganisationen fordern: TTIP korrigieren - Mitgliedsorganisationen des vzbv verabschieden Resolution
Einen Kurswechsel bei TTIP, dem geplanten EU-USA-Freihandels- und Investitionsabkommen, fordern in einer Resolution die Mitgliedsorganisationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Sie appellieren an die EU-Kommission und an die Bundesregierung, bei allem Nutzen, den Freihandel für Verbraucher haben kann, Wirtschaftsinteressen nicht vor Gemeinwohlinteressen zu stellen. Zudem müssten geltende Governance-Regeln geschützt und Drittstaaten fair berücksichtigt werden.

01.12.14 - Kapitalmarktrechtliche Compliance: Neue Pflichten und drastisch verschärfte Sanktionen nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung
Die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung wird für Emittenten und Marktteilnehmer einschneidende Veränderungen mit sich bringen. Ab dem 3.7.2016 werden Kernmaterien des Kapitalmarktrechts - Insiderrecht, Ad hoc-Publizität, Directors' Dealings, die Pflicht zum Führen von Insiderverzeichnissen und das Verbot der Marktmanipulation - nicht mehr durch einzelstaatliche Gesetze geregelt, sondern durch direkt geltendes europäisches Recht. Die aus dem Wertpapierhandelsgesetz bekannten Pflichten werden massiv ausgebaut, teilweise bis ins Detail geregelt und erstmals auf Freiverkehrsemittenten erstreckt, die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel im Freiverkehr beantragt oder erhalten haben.


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