28.11.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Amazon ist es untersagt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen
Anleger sollen besser vor Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden



28.11.14 - Leitlinien für die Tätigkeit in der Compliance-Funktion im Unternehmen (für Compliance Officer außerhalb regulierter Sektoren)
Ende des Jahres 2012 beschloss der seit längerem bestehende Frankfurter Compliance-Kreis, der auch eine eigene Gruppe im Businessnetzwerk Xing unterhält, die Gründung eines Bundesverbandes Deutscher Compliance Officer (BDCO). Mit der Gründung dieses Berufsverbands entstand eine weitere Interessenvertretung für Compliance Officer, die in der Compliance-Szene aus zwei Gründen nicht überall auf positive Resonanz stieß.

28.11.14 - Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben verurteilt
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 6.11.2014 (Az.: 31 O 412/13) dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab das Gericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

28.11.14 - Verbraucherschutz im Finanzmarkt: Gesetzentwurf soll eine vernünftige Balance zwischen Regulierung und Eigenverantwortung des Verbrauchers schaffen
Wer anbietet, muss Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken informieren. Kleinanleger werden so vor unseriösen Finanzprodukten künftig besser geschützt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet.
Traumrenditen von acht und mehr Prozent - damit warb in der Vergangenheit so manches Unternehmen um Anleger. Doch das Risiko war oft hoch – tausende von Anlegern erlitten finanzielle Verluste. Die Bundesregierung will deshalb Kleinanleger besser vor risikoreichen Geldanlagen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt schützen. Der Gesetzentwurf soll eine vernünftige Balance zwischen Regulierung und Eigenverantwortung des Verbrauchers schaffen. Er ist Teil des Aktionsplans zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt.

28.11.14 - Bitkom kritisiert: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz und schafft damit neue Hürden für Crowdinvesting
Der Bitkom hat sich enttäuscht über das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zum Kleinanlegerschutz geäußert. Der im Juli veröffentlichte Entwurf sei trotz massiver Kritik von Start-ups und Verbänden wie Bitkom an entscheidenden Stellen nahezu unverändert übernommen worden und gefährde die Finanzierung von Start-ups in Deutschland.

28.11.14 - Kleinanlegerschutzgesetz: Strengere Regeln für den Grauen Kapitalmarkt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Durch Informationspflichten und neue Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen Anleger besser vor Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen – sieht aber noch Bedarf für Nachbesserungen.


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