04.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Ein Drittel aller Arbeitsplätze in der EU wird von Wirtschaftszweigen unterstützt, die intensiv von Rechten des geistigen Eigentums wie Marken, dem Urheberrecht, Geschmacksmustern und Patenten Gebrauch machen
Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Mobilfunkunternehmen entschieden



04.07.14 - Datenschutz: micropayment GmbH erneut nach PCI DSS-Standard Level 1 zertifiziert
Der in über 16 Ländern aktive Payment Service Provider micropayment konnte jüngst zum wiederholten Mal die umfangreiche Zertifizierung nach PCI DSS Standard Level 1 abschließen und zählt damit zu den sichersten Europas. Neben der Zahlungsabwicklung per Onlineüberweisung, Lastschrift, Mobiltelefon und Vorkasse, gehört die Zahlung per Kreditkarte zum Portfolio der in Berlin ansässigen micropayment GmbH. Unternehmen, die mit Kreditkartendaten in Berührung kommen, unterliegen besonders strengen Auflagen und müssen sich, um dem PCI DSS-Standard zu entsprechen, regelmäßig Audits durch unabhängige Prüfstellen unterziehen.
Um die höchste Zertifizierungsstufe PCI DSS Level 1 zu erhalten, sind aufwendige und kostenintensive Prüfverfahren nötig. Dabei werden durch ausgebildete Prüfer, sogenannte QSA (Qualified Security Assessor), vor Ort unter anderem die Server- und Applikationssicherheit, aber auch der Datenschutz und die Unternehmensführung überprüft. Die micropayment GmbH lässt sich nach den höchsten Prüfverfahren und -kriterien durch die USD AG, ein offiziell vom PCI Security Standards Council akkreditierter Auditor, prüfen. Das beinhaltet auch die Prüfung des eigenen Rechenzentrums in Berlin, welches auch abgenommen und für sehr sicher befunden wurde.

04.07.14 - Wirksamere Durchsetzung der Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie
Ein Drittel aller Arbeitsplätze in der EU wird von Wirtschaftszweigen unterstützt, die intensiv von Rechten des geistigen Eigentums wie Marken, dem Urheberrecht, Geschmacksmustern und Patenten Gebrauch machen. In diesen schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen werden zudem 39 Prozent des BIP der EU erwirtschaftet und 90 Prozent des Außenhandels betrieben.
Der Missbrauch der Rechte des geistigen Eigentums gefährdet jedoch die Verbraucher und schadet Volkswirtschaften, Unternehmen und Arbeitsplätzen auf der ganzen Welt. Die OECD schätzt, dass sich der weltweite Handel mit nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren auf einen Wert von über 250 Mrd. USD beläuft, was direkte Auswirkungen auf rechtmäßige Geschäfte und Arbeitsplätze hat. Das Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und die Europäische Kommission, die zusammen an der Bekämpfung dieses Problems arbeiten, hielten gemeinsam in London einen Gipfel zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums ab.
Der Gipfel brachte europäische und internationale Einrichtungen im Bereich des geistigen Eigentums, Durchsetzungsbehörden, multinationale Unternehmer und Regierungen zusammen, um zu erörtern, wie auf das zunehmende Problem der Nachahmung und Produktpiraterie am besten reagiert werden sollte. In der Debatte ging es in erster Linie um das Internet, die Durchsetzung von Zollvorschriften in Europa und an den Außengrenzen sowie die Abstimmung der Instrumente und Methoden zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. Sachverständige für Durchsetzung diskutierten, wie eine wirksamere internationale Kooperation und Zusammenarbeit entwickelt werden kann, um sowohl strategische als auch operative Maßnahmen zu verbessern, mit denen sich dieses mittlerweile globale wirtschaftliche und strafrechtliche Problem bekämpfen lässt.

04.07.14 - Steigender Kostendruck: Wirtschaftskanzleien müssen Effizienz bei Transaktionsprozessen erhöhen
Der Kostendruck auf Wirtschaftskanzleien steigt. Grund hierfür sind geänderte Abrechnungsbedingungen bei den Anwaltshonoraren. Während die Kanzleien in der Vergangenheit traditionell nach dem Stundensatzprinzip entlohnt wurden, verlangen die Mandanten zunehmend Pauschal- oder Maximalhonorare, sogenannte "Caps". Vor allem der umsatzstarke Transaktionsbereich ist davon betroffen. Laut einer aktuellen JUVE-Umfrage sind nur noch 37,5 Prozent der Mandanten bereit, die Due Diligence bei M&A-Geschäften oder gewerblichen Immobilienverkäufen nach dem Stundensatzprinzip abzurechnen. Um weiterhin profitabel arbeiten zu können, müssen die Wirtschaftskanzleien den Transaktionsprozess schneller und effizienter abwickeln. Abhilfe hierfür schaffen virtuelle Datenräume.
"Kanzleien müssen sich mit den veränderten Marktmodalitäten auseinandersetzen und neue Wege gehen, um weiterhin wirtschaftlich zu arbeiten", betont Transaktionsexperte und Drooms-Geschäftsführer Jan Hoffmeister. Das veränderte Marktumfeld sollte jedoch nicht mit Zeiteinsparungen auf der fachlichen Seite kompensiert werden. "Vielmehr gilt es, durch eine effizientere Arbeitsweise und geeignete Hilfsmittel ein langfristiges und nachhaltiges Arbeiten mit dem Mandanten entstehen zu lassen. Optimieren lassen sich die Prozesse der Wirtschaftskanzleien durch den Einsatz von virtuellen Datenräumen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend bei der Abwicklung von Online-Due-Diligence-Prozessen durchgesetzt", ergänzt Hoffmeister. Bei der Auswahl des Anbieters müssen neben Sicherheitskriterien jedoch auch zunehmend andere Aspekte – wie die Anzeigegeschwindigkeit von Dokumenten – berücksichtigt werden.

04.07.14 - Handyverträge: kein Pfand für SIM-Karte - vzbv klagt erfolgreich gegen ein Mobilfunkunternehmen
Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Mobilfunkunternehmen entschieden. Der vzbv hatte kritisiert, das Pfand diene dem Unternehmen dazu, ohne Gegenleistung zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dem Anbieter entstehe nicht der geringste Schaden, wenn ein Kunde die Karte nicht zurückgebe. Die deaktivierten SIM-Karten sind wertlos und wurden vernichtet.
Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Das Unternehmen habe kein berechtigtes Interesse daran, die Rückgabe der Karten mit einem sogenannten Pfand abzusichern. Die Rückgabe sei auch nicht erforderlich, um einen Missbrauch zu verhindern. Der Versand der Karten per Post würde das Missbrauchsrisiko eher noch erhöhen.
Eine ähnliche Klausel hatte bereits das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem früheren Verfahren des vzbv gegen diesen Anbieter für unzulässig erklärt. Daraufhin hatte das Unternehmen die Klausel etwas umformuliert, aber weiterhin ein Pfand in Höhe von 9,97 Euro erhoben.
Laut Geschäftsbedingung wurde das Pfand nach Vertragsende mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, sofern der Kunde die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet hat. Um das Pfand zurückzubekommen, mussten Kunden die Karte auf eigene Kosten an das Unternehmen schicken.

04.07.14 - Corporate Governance – Eine unternehmenskulturelle Frage
In den letzten Jahren ist auf dem Gebiet der Corporate Governance viel geschehen. Krisen und Unternehmensskandale wirkten dabei wie Inkubatoren. Häufig hat sich die Orientierung am kurzfristigen Gewinnziel, unterstützt durch falsche Ziel- und Anreizstrukturen, nachteilig auf die Unternehmung ausgewirkt und nicht zuletzt die Allgemeinheit belastet. Die aktuelle Finanzkrise liefert deutliche Indizien, dass die eingegangenen Risiken den Wirtschaftskreislauf, die Beschäftigung und letztlich auch den allgemeinen Wohl stand gefährdeten.
Krisen und Skandale haben das öffentliche Vertrauen in die Wirtschaft, deren Protagonisten und Selbstregulierungsfähigkeit erodiert. Die Notwendigkeit zu ehrbarem und ethischem Verhalten, das über die reine Artikulation in den Unternehmensverfassungen hinausgeht, ist unbestritten. Ungeklärt bleibt trotz des allgemeinen Konsenses häufig die Frage, wie sich eine Good Governance verankern lässt. Nachfolgend wird ein Ansatz diskutiert, wie über "harte" gesetzliche Regelungen hinaus durch Etablierung "weicher" Rahmenfaktoren – wie einer guten Unternehmenskultur und Personalentwicklung – das Ziel einer Good Governance wirkungsvoll erreicht werden könnte.


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