09.12.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Beansprucht ein Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen
Die Verantwortung für den Ruf eines Unternehmens liegt bei den Führungskräften



09.12.14 - Bundesgerichtshof zur Aufteilung einer unionsrechtlichen Kartellgeldbuße unter Gesamtschuldnern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, nach welchem Maßstab eine Geldbuße, die die Europäische Kommission gegen mehrere Gesellschaften als Gesamtschuldner verhängt hat, im Innenverhältnis auf die einzelnen Schuldner zu verteilen ist. Die Klägerin war alleinige Gesellschafterin der Beklagten zu 2, die im August 2004 sämtliche Anteile an der Beklagten zu 1 erwarb. Zu diesem Zeitpunkt nahmen Beschäftigte der Beklagten zu 1 bereits seit einigen Monaten an Kartellabsprachen zum Vertrieb von Calciumcarbid teil, die sie ab Juli 2005 auf den Vertrieb von Magnesiumgranulat ausweiteten. Ab November 2006 veräußerte die Klägerin ihre Anteile an der Beklagten zu 2, bis sie zum 22. Juli 2007 vollständig ausschied.

09.12.14 - Begehrt der Arbeitnehmer eine Benotung im oberen Bereich der Zufriedenheitsskala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note "befriedigend". Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute ("stets zur vollen Zufriedenheit") oder sehr gute ("stets zur vollsten Zufriedenheit") Endnoten vergeben werden.

09.12.14 - Risk Management fokussiert auf Reputationsrisiken: Studie zeigt Umgang mit Reputationsrisiken in Unternehmen
Reputationsrisiken gehören zu den größten Unternehmensrisiken: Die Verantwortung für den Ruf eines Unternehmens liegt bei den Führungskräften. Die Mehrheit der Unternehmen glaubt, sie besäßen derzeit einen überdurchschnittlich guten Ruf. In der vernetzten Welt sozialer Medien ist die positive Unternehmensreputation schnell dahin, die negativen Folgen können jedoch durch kompetentes Management begrenzt werden. Größten Einfluss haben allerdings die Kunden. Die öffentliche Meinung wirkt sich wiederum auf den Börsenkurs sowie den direkten Umsatz aus. Gleichzeitig sehen die Unternehmensführer Verbesserungspotenziale bei ihren Reputation-Risk-Strategien und planen Investments in das Reputation Risk Management. Der "Reputation@Risk Survey" befragte mehr als 300 Unternehmensvertreter der Führungsebene – ein Drittel stammt aus dem EMEA-Raum.

09.12.14 - Breko und VATM warnen vor Einstieg in regionalisierte Regulierung
Mit großer Sorge reagieren Deutschlands führende Breitbandverbände auf den Vorschlag der Bundesnetzagentur (BNetzA), im Vorprodukt-Bereich Bitstromzugang erstmals eine regionale Differenzierung vorzunehmen. Der Einstieg in eine solche regionalisierte Regulierung ist aus Sicht der Verbände ein Dammbruch und macht Deutschland beim Breitbandausbau noch kleinteiliger. Die Auswirkungen dürften weit über das konkrete Vorleistungsprodukt hinausgehen und könnten schon bald auch die wichtigste aller Vorleistungen, den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), betreffen. Auch die jetzt vorgenommene Beschränkung auf 15 Städte dürfte nicht von Dauer sein. Das bedeutet für die Zukunft eine ständige Planungsunsicherheit, die Investoren abschreckt.

09.12.14 - Störerhaftung: Endlich den Weg frei machen für öffentlich verfügbares Internet
Der Bundestag debattierte im November erneut über die sogenannte Störerhaftung, die heute wesentlich die Entwicklung und den Ausbau freier WLAN-Netzwerke in Deutschland verhindert. Jeder, der privat oder geschäftlich sein WLAN-Netz zur freien Nutzung zur Verfügung stellt, riskiert nach aktueller Rechtslage die Haftung und teure Abmahnungen für etwaige Rechtsverletzungen durch die Nutzer des angebotenen Netzwerks.


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