18.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bankenverband begrüßt die positive Beurteilung des europäischen Abwicklungsmechanismus durch die Monopolkommission
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen könnte die Kommission einen Legislativvorschlag für die Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung vorlegen



18.07.14 - Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken wenig zielführend
Der Bankenverband begrüßt die grundsätzlich positive Beurteilung des europäischen Abwicklungsmechanismus durch die Monopolkommission. "Wir sind ein gutes Stück weiter als vor der Finanzmarktkrise", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. Dies würde auch von der Monopolkommission grundsätzlich so gesehen. "Nun sollte dem neuen Aufsichtskonzept Zeit zur Bewährung gegeben werden. Dies schließt die von der Monopolkommission geforderte laufende Überprüfung und Weiterentwicklung der Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismen nicht aus", so Kemmer weiter. Erste Ankündigungen der Ratingagenturen, zukünftig etwaige implizite Staatsgarantien nicht mehr zu berücksichtigen, belegten überdies, dass die neuen Instrumente keine Papiertiger seien.
Die Einführung einer zusätzlichen Finanzfusionskontrolle zur Vermeidung systemischer Risiken hält Kemmer für wenig zielführend. Bereits nach derzeitiger Rechtslage müsse ein Institut so aufgestellt sein, dass es sanierungs- und abwicklungsfähig ist - im Ernstfall muss es insbesondere ohne Gefahren für die Finanzmarktstabilität abgewickelt werden können. Gäbe es Hindernisse, müssten diese beseitigt werden.

18.07.14 - Errungenschaften des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Der für Verbraucherpolitik zuständige Kommissar Neven Mimica erklärte, wie wichtig eine stärkere Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten im gesamten Binnenmarkt ist. "Eine strenge Durchsetzung ist das A und O. Verbraucherrechte, die nur auf dem Papier existieren, nützen den Verbrauchern nichts. Die wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist unerlässlich, wenn auf Papier festgeschriebene Rechte in der Praxis zu greifbaren Vorteilen für Verbraucher führen sollen. Die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung trägt nicht nur zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für die Verbraucher bei, sondern nutzt auch den Unternehmen, und zwar durch mehr Transparenz, mehr Wettbewerb, gleiche Ausgangsbedingungen und Rechtssicherheit für Unternehmen. Wir müssen einen Rahmen schaffen, der es uns ermöglicht, gegen weit verbreitete Verstöße vorzugehen, die mehrere oder sogar alle EU-Länder gleichzeitig betreffen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch sorgsam überdenken, welche Rolle der Kommission zukommen soll – zunächst als Koordinatorin, aber auch, wenn es darum geht, unlautere Geschäftspraktiken festzustellen und über die gemeinsamen Mechanismen auf EU-Ebene zu entscheiden, mit denen solche Praktiken am besten bekämpft werden können."

18.07.14 - Moderne Insolvenzvorschriften: Europäische Kommission startet EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister
Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die Europäische Kommission die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein. Weitere Länder dürften sich zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Diese erste Vernetzung dient als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Gläubiger und Investoren, die in Europa investieren wollen. Dank der auf einer Website, dem europäischen "e-Justice"-Portal, verfügbaren Informationen können Unternehmer die gleichen Überprüfungen wie bei Investitionen in ihren Herkunftsländern vornehmen, und Gläubiger können mit diesem System Insolvenzfälle in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfolgen.

18.07.14 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet Konsultation zu möglichen Verbesserungen der EU-Fusionskontrollvorschriften ein
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu Vorschlägen für eine Verbesserung der Fusionskontrolle auf EU-Ebene eingeleitet, die in einem Weißbuch dargelegt sind. Die Reform der Fusionskontrollverordnung im Jahr 2004 hat das Fusionskontrollsystem der EU effizienter und vorhersehbarer gemacht und dafür gesorgt, dass im Binnenmarkt weiterhin im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern wirksamer Wettbewerb herrscht. Die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre hat jedoch auch gezeigt, dass noch Spielraum für eine weitere Verbesserung einiger Aspekte der EU-Fusionskontrolle besteht. In ihrem Weißbuch "Eine wirksamere EU-Fusionskontrolle" legt die Kommission Vorschläge vor, die ihr eine bessere Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, ermöglichen und die Verweisungsverfahren vereinfachen und beschleunigen würden. Stellungnahmen können bis zum 3. Oktober 2014 übermittelt werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen könnte die Kommission dann einen Legislativvorschlag für die Überarbeitung der Fusionskontrollverordnung vorlegen.

18.07.14 - Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt Geldbußen gegen Servier und fünf Generikahersteller wegen Behinderung der Markteinführung kostengünstigerer Herz-Kreislauf-Arzneimittel
Die Europäische Kommission hat Geldbußen in Höhe von insgesamt 427,7 Mio. EUR gegen das französische Pharmaunternehmen Servier und fünf Hersteller von Generika – Niche/Unichem, Matrix (jetzt Teil von Mylan), Teva, Krka und Lupin – verhängt, weil sie eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen haben, die dem Schutz von Serviers meistverkauftem Blutdruckmedikament Perindopril vor Wettbewerbsdruck durch Generika in der EU dienen. Durch den Erwerb von Technologie und eine Reihe von Patentstreitbeilegungen mit konkurrierenden Generikaherstellern hat Servier eine Strategie zum Ausschluss von Konkurrenz und zur Verzögerung des Markteintritts billigerer Generika umgesetzt, was zu Lasten der öffentlichen Haushalte und der Patienten geht und gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.


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