26.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Finanz-Compliance: Banken mit einer Bilanzsumme unter 15 Milliarden Euro werden von den geplanten Beschränkungen bei der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Aufsichtsmandate ausgenommen
Die Ursachen für Konflikte am Arbeitsplatz sind vielschichtig: Sie können sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, aus den individuellen Befindlichkeiten oder aus (un-)sozialem Verhalten von Beschäftigten untereinander


26.06.14 - Azelis wählt Amber Road zur Stärkung der Compliance in einem zunehmend regulierten Umfeld
Amber Road, Anbieterin von Lösungen für Global Trade Management (GTM), gibt einen Vertragsabschluss mit der Azelis-Gruppe bekannt: Der internationale Handelskonzern für Spezialchemie wird die automatisierte Sanktionslistenprüfung von Amber Road implementieren, um bei steigender Regulierung des Außenhandels seine Compliance zu stärken.
Nach einer Dekade des schnellen Wachstums sind heute knapp 40 Handelsgesellschaften im Azelis-Verbund – hoch spezialisierte Zulieferer für Life-Science- und Industrieunternehmen weltweit. Azelis-Gesellschaften führen pro Jahr rund 430.000 Exporte an über 50.000 Handelspartner durch. Die schiere Masse der Transaktionen erzeugt eine hohe Komplexität, verstärkt durch die immer heftigere Regulierung des internationalen Handels. Als in Europa, Asien, Australien und Kanada tätiges Unternehmen muss Azelis verstärkt darauf achten, Lieferungen an verdächtige Unternehmen und Personen auszuschließen, die auf den Sanktionslisten dieser Länder stehen. Vertragliche Bindungen mit Zulieferern in den USA verpflichten den Konzern auch zur Beachtung amerikanischer Sanktionslisten und der Embargos der US-Behörden. Ohne ein leistungsstarkes System, das regulatorische Compliance-Änderungen automatisch erfasst und neue wie bestehende Handelspartner kontinuierlich überprüft, ist dies kaum zu erreichen.

26.06.14 - Kartellrecht: Die Europäische Kommission hat Bedenken, dass ICAP bei Zinsderivatekartellen für den Yen als Vermittler agiert haben könnte
Die Europäische Kommission hat den im Vereinigten Königreich ansässigen Makler ICAP über das Ergebnis ihrer vorläufigen Untersuchung unterrichtet, der zufolge dieser möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem er mehrere Kartelle auf dem Markt für Yen-Zinsderivate erleichterte. Die Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.
Bei Zinsderivaten (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen) handelt es sich um Finanzinstrumente, die Banken oder Unternehmen zur Steuerung des Zinsschwankungsrisikos verwenden. Diese Produkte werden weltweit gehandelt und spielen eine Schlüsselrolle in der Weltwirtschaft . Ihr Wert wird unter Zugrundelegung eines Benchmark-Zinses wie dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) oder dem Tokyo Interbank Offered Rate (TIBOR) im Falle des Yen ermittelt.
Die Kommission hat Bedenken, dass ICAP bei Zinsderivatekartellen für den Yen als Vermittler agiert haben könnte. Sollte sich der Verdacht erhärten, hätte ICAP gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen, die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen wie z. B. Kartelle untersagen.

26.06.14 - Compliance im Finanzwesen: Neufassung komme besonders kleinen Sparkassen und Volksbanken zugute
Banken mit einer Bilanzsumme unter 15 Milliarden Euro werden von den geplanten Beschränkungen bei der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Aufsichtsmandate ausgenommen. Diese Änderung an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes beschloss der Finanzausschuss. Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Änderungsantrag geht zurück auf Anregungen aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf. Beschränkungen der Zahl der von einer Person wahrnehmbaren Leitungs- und Kontrollmandate gelten jetzt nur für Institute von "erheblicher Bedeutung". CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion stimmten dem Gesetzentwurf zu, der zahlreiche redaktionelle Änderungen und eine Anpassung der Definition von offenen und geschlossenen Alternativen Investmentfonds enthält. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

26.06.14 - Bundesarbeitsgericht zur unterschiedlichen Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten nicht zu beanstanden
Die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung kann zulässig sein, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind.
Der Kläger war seit 1988 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt. Die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung sehen für vor dem 1. Januar 2000 eingetretene Mitarbeiter eine Gesamtversorgung vor. Neben einer prozentualen Brutto- und Nettogesamtversorgungsobergrenze bestimmt die Versorgungsregelung, dass die Betriebsrente den Betrag nicht überschreiten darf, der sich aus der Multiplikation der ruhegeldfähigen Beschäftigungsjahre mit einem Grundbetrag ergibt. Die Grundbeträge für Angestellte sind höher als die Grundbeträge für gewerbliche Arbeitnehmer derselben Vergütungsgruppe.

26.06.14 - Konfliktmanagement im Unternehmen - Zukunftsaufgabe für Interessenvertretung und Personalleitung
Die Ursachen für Konflikte am Arbeitsplatz sind vielschichtig. Sie können sich aus den Arbeitsbedingungen ergeben, aus den individuellen Befindlichkeiten oder aus (un-)sozialem Verhalten von Beschäftigten untereinander. Tatsache ist, dass zunehmende Konflikte – und daraus resultierende Störungen im Betriebsablauf – Führungskräfte und Interessenvertretungen vor neue Aufgaben und Herausforderungen stellen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Fragen auseinander, welche Ansätze es für ein betriebliches Konfliktmanagement unter Einbeziehung der Interessenvertretung der Beschäftigten gibt und wie eine verbesserte Unternehmenskultur gelingen kann.
Der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden steht angesichts der Zunahme psychischer Leiden immer öfter im Fokus betrieblicher Maßnahmen. Immer häufiger werden Führungskräfte und Interessenvertretungen z.B. mit den Auswirkungen des sog. "burn out" auf die einzelne Person und die Organisation konfrontiert oder mit internen Konflikten in der Mitarbeiterschaft, die nicht selten mit dem Vorwurf des "Mobbing" verbunden sind. Die Erwartungshaltung, hierfür angemessene Lösungen zu finden, überfordert Interessenvertretungen und Führungskräfte häufig nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich. Letztlich geht es bei diesen Themen immer um unbewältigte Konflikte, die sowohl auf der betrieblichen als auch auf der persönlichen Ebene angesiedelt sein können und das soziale Miteinander beeinträchtigen.


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