02.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Safe Harbor-Aus: Angesichts der Datenschutzverletzungen durch US-Behörden ist die Entscheidung nachvollziehbar und in Anbetracht der bald in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung konsequent
Dass das Erdbeben nicht unmittelbar zu spüren ist, liegt daran, dass es nun bei den nationalen Regulierungsbehörden und Politikern liegt, die Konsequenzen daraus zu ziehen


02.11.15 - CA Technologies warnt vor Hindernissen für die Application Economy durch die "Safe Harbor"-Entscheidung
CA Technologies äußert ihre Bedenken zu den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum "Safe Harbor"-Abkommen zum digitalen Datentransfer zwischen der EU und den USA. Als Konsequenz dieser Entscheidung könnten Hindernisse für die europäische Application Economy und den digitalen Binnenmarkt entstehen.

02.11.15 - Safe-Harbor-Entscheidung: In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Praxis der Datenspeicherung von Facebook
Mehrere Hunderttausend deutsche Mittelständler stehen nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Informationstechnologie vermutlich im Regen. Darauf weist das Mittelstandsforum des Globalen Think Tank Diplomatic Council hin. Der EuGH hat in einem Urteil vom 06.10.2015 (RS C-362/14 – Maximilian Schrems/Data Protection Commisioner) die sog. "Safe-Harbor-Entscheidung" der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt; das Urteil entfaltet sofort Wirkung. In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um die Praxis der Datenspeicherung von Facebook. Das Unternehmen speicherte Daten europäischer Nutzer auch in den USA.

02.11.15 - Auf die Safe-Harbor-Regelung lässt sich nun ja nicht mehr verweisen, um aus der Haftung, auch der persönlichen der Vorstände und Geschäftsführer, herauszukommen
Auch wenn es erste große Internetfirmen gibt, die abwiegeln: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat ein schweres Erdbeben ausgelöst. Schließlich hat das Gericht den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2000, die von den USA vorgelegte Safe-Harbor-Regelung ("safe harbor scheme") als mit europäischen Datenschutzstandards vereinbar anzusehen, für ungültig erklärt. Die Schockwellen dieses Erdbebens werden uns zwar erst nach und nach treffen, dafür aber umso heftiger. Denn die in der Urteilsbegründung angesprochenen Grundrechte sind nicht verhandelbar.

02.11.15 - Safe-Harbor: EuGH-Urteil könnte schwerwiegende Konsequenzen für in der Cloud gespeicherte Unternehmensdaten haben
Wie mehrere Quellen berichten, hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien. Der Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch.

02.11.15 - Müssen Unternehmen ihre Datentransfers in die USA jetzt stoppen? - Interview mit Rechtsanwalt Dr. Fabian Niemann (Bird&Bird) zum Safe Harbor Urteil
Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das sog. Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig ist. Das Safe Harbor-Abkommen war die wesentliche Grundlage, die es erlaubte, in der EU erhobene, personenbezogene Daten an Unternehmen in den USA zu transferieren. Dr. Fabian Niemann von der Kanzlei Bird&Bird erklärt in einem kurzen Interview mit artegic, was Unternehmen beachten müssen, die bisher Daten auf Grundlage von Safe Harbor in die USA transferiert haben.


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30.10.15 - EuGH kritisierte insbesondere den Zugriff von US-Behörden auf die Daten der europäischen Nutzer


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