17.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht von Renten- und Lebensversicherungen führt der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung von 2014 fort
Spionierende Nachbarn, Kollegen und Freunde – ein Szenario, das eigentlich ebenso unvorstellbar ist wie die Bespitzelung durch Geheimdienste
17.09.15 - "Die neue Alphabet-Holding verschleiert das Datenmonopol", warnt Betreiber der Secure Search Engine (SSE) Hulbee.com
Spionierende Nachbarn, Kollegen und Freunde – ein Szenario, das eigentlich ebenso unvorstellbar ist wie die Bespitzelung durch Geheimdienste. "Die weltgrößte Online-Suchmaschine sammelt täglich immense Datenmengen – wie ein Geheimdienst. Die Menschen sind gewohnt, per PC- und Smartphone-Suchabfrage jedes Detail preiszugeben, sogar Dateien direkt in der Google-Cloud zu speichern oder per Google Mail zu teilen. Die neue Struktur des Konzerns macht nun jede Kontrolle oder Regulierung fast unmöglich", so Andreas Wiebe, Initiator der anonymen und sicheren Suchmaschine Hulbee.com aus der Schweiz. Google als Suchmaschine wird künftig ein Unternehmen der neuen Alphabet-Holding sein, während zahlreiche andere Dienste in separate Unternehmen ausgegliedert werden. "So wird der bisher häufig aufkommende Monopolvorwurf nahezu haltlos, die geplante Struktur verwässert die Alleinherrschaft über die Daten", so Wiebe weiter.
17.09.15 - Tausende Versicherungsnehmer haben einen Anspruch auf höhere Rückzahlung
Im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht von Renten- und Lebensversicherungen führt der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung von 2014 fort. Betroffen sind Verbraucher, die zwischen 1994 und 2008 einen Vertrag nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen haben - und Widerspruch einlegen. Bei Laufzeiten von oft über 30 Jahren wundert es nicht, dass viele Menschen vorzeitig aus ihrer Lebensversicherung aussteigen. Ob es darum geht, dass in manchen Lebenslagen die monatlichen Prämien zu sehr belasten oder man einfach eine bestimmte Summe braucht, jedes Jahr wird eine Vielzahl der Verträge gekündigt. Wer nun aber die Möglichkeit hat, Widerspruch wegen Falschbelehrung einzulegen, kann bei der Rückabwicklung seines Vertrages auf sehr viel mehr Geld hoffen.
17.09.15 - Kommunikation in Sozialen Netzwerken wird professionalisiert - Unternehmen wollen vor allem ihre Bekanntheit steigern
Die Social-Media-Aktivitäten von Unternehmen werden stärker professionalisiert. Erstmals verantworten in mehr als der Hälfte der IT- und Telekommunikationsunternehmen (51 Prozent) eigene Teams die Kommunikation in Sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Instagram, WhatsApp oder Xing. Vor zwei Jahren gab es gerade erst in jedem vierten Unternehmen (24 Prozent) solche speziellen Teams, im vergangenen Jahr betrug der Anteil 35 Prozent. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter Marketingverantwortlichen von ITK-Unternehmen. In jedem dritten Unternehmen (36 Prozent) gibt es abteilungsübergreifende Teams, die sich um Social-Media-Kanäle kümmern, in 18 Prozent der Unternehmen übernimmt die Aufgaben jeder, der möchte. "Die wachsende Bedeutung von Social-Media-Kanälen für die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern spiegelt sich in der Professionalisierung der Social-Media-Aktivitäten der Unternehmen wider", sagt Bitkom-Marketingexperte Markus Altvater. "Social Media ist inzwischen ein fester Bestandteil des Marketing- und Kommunikationsmix‘ der Unternehmen."
17.09.15 - Beschaffungen von Softwareprodukte für die "Informationstechnische Überwachung"
Die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzten Softwareprodukte haben laut Deutscher Bundesregierung "nach Stand der Technik geeignete Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugriff durch Dritte auszuschließen". Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ferner ausführt, wird bei Beschaffungen von Softwareprodukte für die "Informationstechnische Überwachung" durch das BKA sichergestellt, dass die betreffenden Firmen einer Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zustimmen und sich einer Geheimschutzprüfung durch dieses Ministerium unterziehen.
17.09.15 - Patientenberatung: Einfluss auf Beratungsinhalte oder -standards durch Dritte, etwa Träger oder Kooperationspartner, müsse ausgeschlossen sein
Bei der gesetzlichen Patientenberatung ist nach Darstellung der Deutschen Bundesregierung die unabhängige Hilfe auch künftig garantiert. So müsse sichergestellt sein, "dass die Verbraucher- und Patientenberatung frei von jeglichen Interessenkonflikten" angeboten werde, heißt es unter Bezug auf die neue Auftragsbekanntmachung in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. 2010 war zuletzt der Auftrag an die gemeinnützige Gesellschaft "Unabhängige Patientenberatung (UPD)" gegangen, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, die schon seit 2006 den Service erbringt. Die UPD bietet an 21 regionalen Stationen in Deutschland kostenlose Beratungen an.
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