18.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission gab grünes Licht für Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell: Die Übernahme wurde genehmigt, da sie Shell in der Öl- und Gasexploration, Gasverflüssigung und im LNG-Großhandel keine Marktmacht verschafft.
Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die von Mondi geplante Übernahme von zwei Industrieverpackungswerken, die derzeit im Eigentum von Walki stehen, mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht
18.09.15 - Energieversorger müssen der Bundesnetzagentur kurzfristig einen Ansprechpartner für IT-Sicherheit nennen
TÜV Trust IT weist darauf hin, dass alle Energieversorger der Bundesnetzagentur bis zum 30. November 2015 einen Ansprechpartner für das Thema IT-Sicherheit benennen müssen. Dies wird zudem im nächsten Jahr auch im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetztes vom BSI gefordert. Unklar ist in den Unternehmen jedoch häufig noch, wer diese Funktion übernehmen soll. Der Mitte August 2015 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte IT-Sicherheitskatalog verpflichtet die Energieversorger dazu, durch umfassende Maßnahmen die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer Systeme und Daten zu gewährleisten und die Wirksamkeit durch ein Zertifikat nachzuweisen. Zwar bleibt den Unternehmen für diesen Nachweis noch bis spätestens Januar 2018 Zeit, doch bereits zum 30. November dieses Jahres müssen die Unternehmen einen Ansprechpartner für die IT-Sicherheit benennen.
18.09.15 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Teilübernahme der Industrieverpackungssparte von Walki durch Mondi ein
Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um festzustellen, ob die von Mondi geplante Übernahme von zwei Industrieverpackungswerken, die derzeit im Eigentum von Walki stehen, mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Mondi ist ein vertikal integrierter Verpackungs- und Papierhersteller. Das Unternehmen betreibt eine Reihe von Werken in ganz Europa, die Extrusionsbeschichtungsprodukte herstellen, welche zum Beispiel für Lebensmittelverpackungen, Dämmmaterial und Umschläge verwendet werden. Auch die Werke, die Mondi von Walki übernehmen möchte, stellen Extrusionsbeschichtungsprodukte her. Die Kommission hat Bedenken, dass der Wegfall eines wichtigen Wettbewerbers dazu führen könnte, dass die Abnehmer von Verpackungsmaterialien, die auch als Dampfsperre dienen und zum Beispiel in der Papierindustrie oder in Behältnissen für frische Lebensmittel verwendet werden, eine geringere Auswahl haben und letztlich höhere Preise entrichten müssen.
18.09.15 - Fusionskontrolle: Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt
Die Europäische Kommission gab grünes Licht für Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell. Die Übernahme wurde genehmigt, da sie Shell in der Öl- und Gasexploration, Gasverflüssigung und im LNG-Großhandel keine Marktmacht verschafft. Ferner wird Shell Wettbewerber nicht an der Nutzung seiner Gasinfrastruktur in der Nordsee hindern können. Die Europäische Kommission hat die Übernahme der BG Group durch Royal Dutch Shell nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Übernahme Shell auf den Märkten für die Exploration von Erdöl und Erdgas, die Gasverflüssigung und den Großhandel mit Flüssigerdgas (LNG) keine Marktmacht verschaffen würde. Zudem stellte die Kommission fest, dass Shell seine Wettbewerber nicht vom Zugang zu seinen Verflüssigungsanlagen, die LNG für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liefern, oder seiner in der Nordsee gelegenen Infrastruktur für den Transport und die Verarbeitung von Erdgas ausschließen könnte.
18.09.15 - Auch im Kleinbetrieb: Die Kündigung verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG und ist deshalb unwirksam
Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam. Die am 20. Januar 1950 geborene Klägerin war bei der beklagten Gemeinschaftspraxis seit dem 16. Dezember 1991 als Arzthelferin beschäftigt. In der Praxis waren im Jahr 2013 noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Klägerin war zuletzt überwiegend im Labor eingesetzt. Die Gesellschafter der Beklagten kündigten ihr Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24. Mai 2013 zum 31. Dezember 2013 wegen Veränderungen im Laborbereich, welche eine Umstrukturierung der Praxis erforderten. Dabei führten sie an, die Klägerin sei "inzwischen pensionsberechtigt". Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt.
18.09.15 - Konrad Ost wird neuer Vizepräsident des Bundeskartellamtes
Stabwechsel im Amt des Vizepräsidenten des Bundeskartellamtes – Prof. Dr. Konrad Ost folgt auf Dr. Peter Klocker. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, hat den langjährigen Vizepräsidenten des Amtes, Dr. Peter Klocker, der zum 1. September in den Ruhestand getreten ist, verabschiedet und ihm für seine Verdienste um das Bundeskartellamt und den Wettbewerbsschutz in Deutschland gedankt. Der 1950 geborene Jurist war nach verschiedenen Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2000 in das Bundeskartellamt eingetreten, hier zunächst als Leiter der Grundsatzabteilung. Seit 2005 war Herr Dr. Klocker Vizepräsident der Behörde.
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