27.05.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Studie belegt eine Reihe neuer Entwicklungen, die eine steigende Belastung für die bestehende Unternehmens-IT bedeuten
Auch Befürworter sehen beim Gesetzentwurf zur zivilrechtlichen Durchsetzung des Datenschutzes Nachbesserungsbedarf
27.05.15 - Studie zeigt Überforderung europäischer Unternehmen hinsichtlich gestiegener Anforderungen an die IT
Eine neue Studie im Auftrag von Barracuda belegt die Sorge der Unternehmen, ob sie mit den stetig steigenden Anforderungen an die IT in ihren Netzwerken Schritt halten können. Über 600 IT-Manager und IT-Profis befragte das Marktforschungsinstitut Freeform Dynamics im Rahmen der Studie, die den Einfluss sich wandelnder Geschäftspraktiken auf die bestehende IT-Infrastruktur in mittelständischen Unternehmen in Großbritannien, Frankreich und Deutschland untersucht. Als Ergebnis identifiziert die Studie eine Reihe neuer Entwicklungen, die eine steigende Belastung für die bestehende Unternehmens-IT bedeuten. Zudem zeigt sich bei denjenigen, die das bestehende Netzwerk für künftige Anforderungen fit halten sollen, eine Unsicherheit, ob sie dies schaffen können.
27.05.15 - Grundrechte in der EU: Um eine breitere Debatte zu diesem Thema in Gang zu bringen, wird die Europäische Kommission jährlich ein Kolloquium über Grundrechte veranstalten
Die Europäische Kommission hat den Bericht 2014 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union veröffentlicht. Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Die Grundrechtecharta ist das Kernstück unserer Union. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass sie umfassend und wirksam Anwendung findet. Die Grundrechte sind Ausdruck der Werte einer freien, offenen und integrativen Gesellschaft. Wir alle sind gemeinsam dafür verantwortlich, diese Rechte bei allem, was wir tagtäglich tun, zu wahren und zu fördern. Unser erstes Jährliches Kolloquium über Grundrechte, das im Oktober stattfinden wird, soll das Bewusstsein für diese Thematik schärfen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf der Förderung von Toleranz und Respekt liegen."
27.05.15 - Paradigmenwechsel vollzogen: Zwei nicht deckungsgleiche Gebiete, Daten- beziehungsweise Verbraucherschutz, werden vermengt
Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (18/4631) zur zivilrechtlichen Durchsetzung des Datenschutzes stößt bei Experten auf ein gemischtes Echo. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sahen auch Befürworter der Vorlage Nachbesserungsbedarf. Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, dass zum Beispiel Verbrauchschutzverbände klagebefugt nach dem Unterlassungsklagegesetz sind, wenn ein Unternehmen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, die eine verbraucherschutzrechtliche Dimension haben. Bisher war dies laut Begründung des Entwurfes nur dann möglich, wenn die betreffende Vorschrift explizit in einem Verbrauchschutzgesetz stand.
27.05.15 - Die Linke fordert die Deutsche Bundesregierung auf, in Abstimmung mit den Ländern, die Politik der durch temporäre Pakte befristeten Finanzierung des Wissenschaftssystems zu beenden
Das deutsche Hochschul- und Wissenschaftssystem habe im vergangenen Jahrzehnt eine "rasante - von neoliberalen Paradigmen geleitete Umgestaltung" erlebt, schreibt die Linke in einem Antrag (18/4804). Auch das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) habe sich verheerend auf die Arbeitsverhältnisse ausgewirkt: Seither hätten sich die Arbeitsbedingungen für viele Beschäftigte an den öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen noch einmal massiv verschlechtert.
27.05.15 - Wegfall des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch EU-Datenschutzgrundverordnung treibt Bürokratieaufwand für deutsche Unternehmen
Nach den aktuellen Medienberichten zu möglichen Mrd. Euro Mehrkosten für deutsche Unternehmen durch ausgeweitete Informationspflichten einer EU-Datenschutzgrundverordnung ruft der BvD zu Übernahme des Erfolgsmodell "DSB" in ganz Europa auf. Der BvD weist darauf hin, dass ein Teil dieser Mehrkosten für deutsche Unternehmen durch Meldepflichten an Behörden statt der Einbindung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten entsteht.
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