29.01.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das Bundeskartellamt hat seinen zweiten Jahresbericht zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht
Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, hat einen Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit entwickelt, der jetzt als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN SPEC) veröffentlicht worden ist
29.01.16 - Zweiter Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Das Bundeskartellamt hat seinen zweiten Jahresbericht zur Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch in Zeiten niedriger Preise können die Autofahrer Geld sparen, wenn sie Preise vergleichen und gezielt eine günstige Tankstelle anfahren. Es lohnt sich dabei insbesondere, die Uhrzeiten im Blick zu haben, zu denen die Preise regelmäßig runter gehen. Bislang ist das fast immer der späte Nachmittag."
29.01.16 - Insolvenzanfechtung: BStBK und WPK setzen sich für Verbesserungen ein
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtung nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wirtschaftsverkehr und Arbeitnehmer von Rechtunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) halten die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen für einen wichtigen Schritt zur Erreichung dieses Ziels. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen sie darauf hin, dass die für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer derzeit bestehenden finanziellen Risiken dadurch begrenzt werden. An verschiedenen Stellen sind jedoch weitere Anpassungen notwendig.
29.01.16 - FEA legt Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit vor
Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, hat einen Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit entwickelt, der jetzt als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN SPEC) veröffentlicht worden ist. Ziel des Leitfadens ist es, den Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften und mittelständischen Unternehmen durch die Formulierung von Grundsätzen und Beschreibungen von praxiserprobten Vorgehensweisen als Orientierung zu dienen um somit die Gremienarbeit wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Leitlinien, die sich auf acht Kernprozesse der Aufsichtsratsarbeit konzentrieren, sollen Aufsichtsorgane mit praktischen Hilfestellungen unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung leisten.
29.01.16 - TÜV SÜD DSI: Unternehmen halten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein
Werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht mehr benötigt beziehungsweise haben sie den Zweck ihrer Speicherung erfüllt, sind sie laut § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu löschen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Auftragsverhältnis oder eine Kundenbeziehung endet. Der "TÜV SÜD Datenschutzindikator" (DSI) zeigt jedoch, dass es bei etwa der Hälfte der Befragten keine klare Regelung für die Sperrung oder Löschung von nicht länger benötigten Daten gibt. Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden. In diesem Fall ist der Zugriff zu sperren, damit sie nicht weiter genutzt werden. Spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen oder anderer gesetzlicher Fristen sind gespeicherte personenbezogene Daten jedoch zu löschen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
28.01.16 - Szenarien aus Bangladesch: Transparency Deutschland und Transparency Bangladesch stellen Leitfaden "Undress Corruption" vor
28.01.16 - Wie Unternehmen die GoBD 2016 in den Griff bekommen
28.01.16 - Sechs Monate "Bestellerprinzip": Wettbewerbszentrale zieht Zwischenbilanz zu Anfragen und Beschwerden über Immobilienwerbung
28.01.16 - Kfz-Händler dürfen mit Neuwagenvermittlern zusammenarbeiten
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>