30.08.16 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangen
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) als ausreichende Sicherheit für angemessenen Datenschutz anzunehmen
30.08.16 - DVD: "EU-Rat beim EU-US Privacy Shield von rechtsstaatlichen Skrupeln befreit?"
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) bedauert die Entscheidung der Europäischen Kommission den EU-US-Datenschutzschild (Privacy Shield) als ausreichende Sicherheit für angemessenen Datenschutz anzunehmen. Mit dem EU-US Privacy Shield sollen die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober als grundrechtswidrig aufgehobenen Safe Harbor-Regeln ersetzt werden, mit denen die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA legitimiert wurden.
30.08.16 - TUI darf für Pauschalreisen keine 40 Prozent Anzahlung verlangen - Mehr als 20 Prozent Anzahlung sind nur in Ausnahmen zulässig
Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Urteil vom 23.06.2016, Az. 11 U 279/12 – nicht rechtskräftig) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Reiseveranstalter konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass die eigene Vorleistung die Höhe der Anzahlung rechtfertigt.
30.08.16 - Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse
Die Vorgaben für den Umgang mit Tabak werden verschärft. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vor, der über die Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hinaus eine "Eindämmung" der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden zum Ziel hat.
30.08.16 - Effektivität der Geldwäschebekämpfung in Deutschland im Finanz- und Nichtfinanzbereich
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 13 deutsche Banken um Auskünfte gebeten, ob Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit den "Panama Papers" bestehen. Im weiteren Verlauf seien elf Institute um Unterlagen gebeten worden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Verfahren laufe noch.
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